Schlesien.  Eliten.  463

weil  bei  weitem  der  grösste  Theil  der  Stifts-Güthber  in  der  batavischen  Republik,
  8o  wie  im  Amt  Lymers  belegen  sey,  und  daselbst  zum  Vortheil  dieser
  Republik  eingezogen  werden  würde,  wenn  die  Aufhebung  des  Stifts  erfolgen
  sollte.  E.K.M.  haben  unterm  4.  September  ej.  diese  Eingabe  den
Stasts-Ministern  General  der  Kavallerie  Grafen  von  der  Schulenburg  und
Grafen  von  Haugwitz  zur  Berichts-Erstattung  zufertigen  zu  lassen  geruhet.
Weil  damals  aber  die  Nachrichten  über  die  Verfassung  des  Stifts  Elten  und
dessen  Revenüen  noch  nicht  beysammen  gewesen,  und  die  letztern  vollständigsten
  Nachrichten  von  der  vormaligen  Special-Organisations-Kommission
  zu  Essen  erst  unterm  29.  October  1803  eingesandt  worden,  so  hat
dieser  Bericht  der  Zeit  noch  nicht  erstattet  werden  können.  Nachdem  nun
diese  Nachrichten  ergeben  haben,  dass  von  den  Stifts-Revenuen,  und  zwar

1.  der  Aebtissin  .  .  .  2  2  202020.  2851  Rthlr.  14  Gr.  2  Pf.
2.  des  Gräflichen  Damens-Kapituls  .  .  .  1712  -  20  -  —  -
und

3.  desCanonichen-Kapitulsund  derVicarien  13422  °  -  —  -—  -
järlich  aus  der  batavischen  Republik  erhoben  werden  müssen,  und  dass  bey
der  Aufhebung  des  Stifts  zu  besorgen  sey,  dass  die  batavische  Republik
alsdann  die  in  ihrem  Gebiet  belegenen  nutzbaren  Besitzungen  einziehen  würde,
80  ist  von  beyden  vorhin  gedachten  Staatsministern  es  fir  angemessen  gehalten
  worden,  das  Stift  noch  nicht  aufzuheben,  sondern  bey  der  wirklichen
Abtretung  der  Lymers  an  die  batavische  Republik  es  zur  Bedingung  zu
machen,  dass  die  in  dem  Territorio  derselben  belegenen  Besitzungen  des  Stifts
Elten  ausdrücklich  vorbehalten  würden,  weil  in  dem  Traktat  mit  Frankreich
vom  23.  May  1802  art.  3  die  Abteyen  Essen,  Werden  und  Elten  avec  leurs
dependances  abgetreten  worden,  mithin  die  batavische  Republik  auf  jene
Besitzungen  im  Fall  der  Aufhebung  des  Stifte  keinen  Anspruch  machen
könnte.  Weil  nun  in  der  Folge  diese  Abtretung  der  Lymers  noch  erhebliche
  Anstände  gefunden,  so  hat  darin  der  Grund  gelegen,  dass  das  Stift
Elten  bisher  in  statu  quo  belassen  worden  ist.  Gegenwärtig  aber,  da  die
Frau  Fürstin-Aebtissin  Maximiliane  Franciska  von  Salm-Reifferscheid  verstorben
  ist  und  das  Stift  zu  Elten  eine  neue,  jedoch  demselben  untersagte
Wahl  einer  Aebtissin  hat  vornehmen  wollen,  verfehlen  wir  nicht,  E.K.M.
über  die  Verfassung  dieses  Stifts  und  dessen  Vermögens  hierdurch  ....  Vortrag
  zu  thun.

Das  Stift  Elten  besteht

1.  aus  der  Abtey  und  dem  damit  verbundenen  Gräflichen  Damens-Kapitul,
  welches  inclusive  der  Abtey  auf  6  Präbenden  fundirt  ist,  worunter
sich  eine  von  dem  Grafen  von  Balm-Reifferscheid  gestiftete  Bluts-Präbende
befindet,  und

2.  aus  dem  Kanonichen-Kapitul,  deren  4  sind,  und  4  Vicarien  excl.  der
bey  der  Pfarr-Kirche  noch  vorhandenen  3  Vicarien.

Die  Abtey  und  das  damit  verbundene  Gräfliche  Damen-Kapitul  hat

1805
Okt.  11