1806
Okt.  11

464  Urkunde  No.  871.

seinen  Sitz  auf  dem  sogenannten  Eltenberg,  einer  unfern  des  Rheins  uni
nahe  bey  dem  Flecken  Eltern  sehr  anmuthig  gelegenen  Höhe.  Wichmann.
ehemaliger  Zutphenscher  Graf  und  derzeitiger  Eltenscher  Landesherr,  hat
beydes  Ausgangs  des  9.  Jahrhunderts  gestiftet  und  seine  Tochter  Ludgardi:
ist  die  erste  Aebtissin  gewesen.  Die  vielen  Güther  und  Besitzungen,  welche
in  der  batavischen  Republik  und  besonders  in  dem  nahe  belegenen  Zutpherschen
  gelegen  sind,  nehmen  daher  ihren  Ursprung,  so  wie  dagegen  alle  die
Rechte,  welche  die  ehemaligen  Grafen,  nachherigen  Herzoge  von  Geldern
und  die  Grafen  von  Zutphen  im  Eltenschen  besessen,  wohin  auch  das  St  Vit
Markt-Gericht  gehört,  auf  die  Herzöge  von  Cleve  gekommen  sind.  Reit
1573  sind  die  Aebtissinnen  aus  den  Häusern  Manderscheid-Blanckenhein
und  Salm-Reifferscheid  abwechselnd  gewählt  worden,  und  seit  dem  Jahre
1674  bis  1784  haben  aus  ersterm  Hause  fünf  Aebtissinnen  hinter  einander
und  aus  letzterm  seit  1790  bis  jetzt  zwey  Aebtissinnen  fungirt.  Die  nm
verstorbene  Fürstin  Maximiliane  Gräfin  von  Salm-Reifferscheid  war  die  26.
Aebtissin  seit  der  Fundation.  Die  Fundations-Urkunde  selbst  hat  sich  in
dem  verwilderten  Archiv  noch  nicht  auffinden  lassen  wollen.  E.K.U  Gr
rechtsame  bey  den  vorigen  Aebtissinnen-Wahlen  sind  durch  einen  Vergleich
vom  21.  Juny  1679  festgestellt  worden,  dem  zufolge  die  Clevesche  Regierung
  immer  2  Räthe  auf  vorherige  Bekanntmachung  des  Wahl-Termins  darı
deputirt  hat,  deren  Geschäfte  in  Ermahnungen  bestanden  haben,  eine  fähige
Person  zu  wählen,  auch  zuweilen  in  Empfehlung  gewisser  Personen.  Eine
nähere  Direction  dieser  Wahlen  haben  die  Kommissarien  nach  den  Wall
Protokollen  nie  exercirt,  sind  vielmehr  immer  in  dem  Versammlungs-Zimmer
zurtickgeblieben  und  haben  daselbst  erwartet,  dass  ihnen  die  Wählenden
von  der  Kirche  aus  das  gewählte  Subject  per  deputatum  bekannt  gemacht
haben.  Die  Wahl  selbst  ist  bisher  gemeinschaftlich  durch  das  Gräfliche
Kapitul  und  durch  die  vier  Canonichen  geschehen,  und  ausser  der  Päpstlichen
  Konfirmation  und  einigen  geringen  Feierlichkeiten  ist  sodann  nichts
weiter  erforderlich  gewesen.  '

Die  Aebtissin  hat  bisher  alle  Damen-Präbenden  mit  Einschluss  der
Dechaney  und  Küsterey,  mit  welcher  letztern  unbedeutende  Reventen  ver
bunden  sind,  vergeben,  jedoch  mit  Ausnahme  der  Salmschen  Blut-  oder
Familien-Präbende,  worüber  dem  regierenden  Grafen  von  Salm-Reifferscheil
das  jus  praesentandi  zusteht.  Diese  Präbende  besitzt  gegenwärtig  die  Gräin
Charlotte  von  Salm-Reifferscheid.

Die  Kanonikat-  und  Vikariats-Präbenden  beym  Canonichen-Kapitul  hs!
die  Aebtissin  abwechselnd  einen  Monat  um  den  andern  mit  dem  Papst  vergeben,
  so  dass  dieser  mit  dem  Januar  angefangen  hat.  Die  Vikariste  bey
der  Pfarr-Kirche  zu  Eliten,  deren  drey  sind,  hat  die  Aebtissin,  mit  Aus
schluss  der  Vikarie  des  Wienenbrugge,  worüber  dem  p.  v.  Tennsgel  in
Münsterschen  die  Collation  zusteht,  allein  vergeben.

Die  Aebtissin  hat  ausser  den  Abteylichen  Reventien  auch  einen  Pri-