1806
Okt.  22

Okt.  22

Okt.  22

472  Urkunden  No.  875-877.

875.  Cabinets-Ordre  an  den  Staats-Minister  Graf  Hoym.  Potsdam
1805  Oktober  22.
R.  46.  B.  165.a.  Abschrift.
Die  befohlenen  Maassregeln  wegen  Ueberlassung  katholischer  Kirchen  an  protestantische
  Gemeinden  sollen  zwar  nicht  geändert,  aber  bis  zur  Befestigung  des  Friedenzustandes
  suspendirt  werden.)

»Alle  in  Eurem  Berichte  vom  7.  d.  M.2)  gegen  die  Einräumung  vormals
  katholischer  Kirchen  an  ihre  nunmehro  blos  aus  Protestanten  bestehenden
  Gemeinden  angeftihrten  Gründe  beruhen  blos  auf  das  (sic!)  unter
den  Katholischen  dagegen  herrschende  Vorurtheil,  welches  durch  die  gerechte
Empfindung  der  eben  so  zahlreichen  Protestanten  völlig  aufgewogen  wird.
Ich  kann  daher,  und  weil  Ich  Meinen  Protestantischen  Unterthanen  Ge
rechtigkeit  schuldig  bin,  in  den  befohlnen  Maassregeln  nichts  ändern,  wohl
aber  will  Ich  Euch  authorisiren,  alle  deswegen  eingeleitete  Untersuchungen,
welche  noch  nicht  beendigt  sind,  bis  dahin,  dass  der  jezt  bedrohete  Friedens-Zustand
  meiner  Staaten  wieder  befestiget  seyn  wird,  zu  suspendiren.  E
muss  aber  auch  dafür  gesorgt  werden,  dass  in  der  Zwischen-Zeit  weder
über  solche  vacante  katholische  Pfarr-Kirchen-  und  Schulstellen,  noch  über
das  dazu  gehörige  Vermögen  von  dem  katholischen  Religions-Theile  dis
ponirt,  vielmehr  alles  in  statu  quo,  wie  es  sich  jetzo  befindet  oder  bis  dahin
ereignet,  belassen  und  keine  Neuerung  vorgenommen  werde.  Ich  überlass
Euch  hiernach,  den  Grafen  von  Schafigotsch  auf  dessen  wieder  angeschlossene
Vorstellung  zu  bescheiden  und  beyder  Theile  Religions-Verwandten  einstweilen
  zur  Geduld  bis  dahin  zu  verweisen,  dass  Ich  Meine  Sorgfalt  wieder
ganz  ungetheilt  auf  solche  Friedens-Einrichtungen  verwenden  kann.  Da
Geistliche  Departement  habt  Ihr  ebenfalls  davon  zu  benachrichtigen.«

Cabinets-Ordre  an  Hardenberg  und  Angern  s.  unter  dem  11.  Oktober
1805,  No.  871.

876.  Der  Evangelische  Feldpropst  Kletschke  an  den  Staats-Minister
v.  Massow.  Potsdam  1805  Oktober  22.

R.  47.  23.  Ausfertigung.

Die  Anstellung  und  Vertheilung  der  katholischen  Feldprediger  bei  der  mobilen
Armee  3)

.  »Nach  dem  Beschlusse  des  ...  Ober-Kriegs-Collegii  sind  nun  die
sämmtliclen  8  katholischen  [Feld]-Prediger,  nach  der  neuen  unterm  13”
dieses  befohlnen  anderweitigen  Vertheilung  der  Corps,  folgendergestalt  anzuweisen:


Zwey  gehen  zum  ÖOstpreussischen  Corps.
Einer  gehet  zum  Südpreussischen  Corps.

1)  C£r.  No.  872  und  877.  2;  No.  870.
3)  Cfr.  No.  961.