1805
Okt.  25

Nov.  7

Nov.  26

Okt.  29

Okt.  29

474  Urkunden  No.  877—878,

dass  der  jetzt  bedrohte  Friedens-Zustand  der  Königl.  Staaten  wieder  kvestigt
  seyn  würde,  zu  suspendiren,  .  .  .  30  weise  ich  hiernach  dato  |ischlesischen
  p.  Cammern  an  und  gebe  dem  Fürstbischof  von  Breslau  hiervon
  Nachricht,  indem  E.E.  ....  anheimstelle,  die  schlesischen  Öber-Consistoria
  in  ähnlicher  Art...  zu  instruiren.

Bei  diesen  jetzigen  Verhältnissen  dürfte  es  daher  am  besten  seyn,  den
von  E.  E.  mir  unterm  10.  d.  M.  mitgetheilten  Bericht!)  an  des  Königs  Maj.
wegen  der  vom  Fürst-Bischof  nachgesuchten  gemeinschaftlichen  Commissicı
nicht  erst  abgehen,  sondern  vor  der  Hand  diese  ganze  Angelegenheit  avi
sich  beruhen  zu  lassen.  Unter  E.  E.  zu  hoffender  Beistimmung  habe  ic
daher  den  Bericht  nicht  abgesandt,  sondern  lege  ihn  im  Concept  und  Muni&gt;
hier  ohne  meine  Mitzeichnung  wieder  bei.«

Hierauf  bitten  Reck  und  Massow  am  7.  November  1805  Hoym  »inbesondere
  um  Nachricht,  ob  die  p.  Cammern  nur  generaliter  oder  in  jeir
Special-Sache  beschieden  worden,  damit  gleiche  Verordnung  an  die  Consistori
ergehe.  «

a.  a.  OÖ.  Concept,  Auweisung  von  Raumer.

Hoym  antwortet  am  26.  November  1805,  die  Kommissarien  wire
in  jeder  speciellen  Sache  zur  Sistirung  ihrer  Untersuchung  angewiese:
dringenst  ersuche  er:  »in  ähnlicher  Art  an  die  schlesischen  Ober-Consistoris
zu  Breslau  und  Glogau,  indem  zu  Brieg  keine  dergleichen  Fälle  jezt  vor
kommen,  zu  verfügen,  weil  von  diesen  Collegiis  noch  die  Untersuchungen
fortgesezt  werden,  mithin  die  Katholiken  noch  nicht  beruhigt  worden,  welche
bei  dem  jetzigen  Zeitpunkt  jedoch  alle  Rücksicht  verdient.  «

m  1  1  -  —

Schreiben  von  Voss  an  den  Erzbischof  von  Gnesen  8.  unter  den
19.  Juni  1805,  No.  840.

878.  Bericht  der  Posenschen  Kriegs-  und  Domainen-Kammer  an  das

Südpreussische  Departement.  Posen  1805  Oktober  29.

Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXII.  102.  Ausfertigung,  gez.  v.  Köller;  Prittwitz,  Will:
v.  Strachwitz;  Butzer;  Buchbolz;  Hahn;  Aschenborn;  v.  Koenen;  v.  Bülow;  Boettger;  Sperling.

»Die  Regulirung  der  Statuten.  des  hiesigen  Domcapiiels.«:)

.  »Ad  $  28  sub  rubro  Capitula  würden  und  zwar  bei  den  Wort
observandum  censemus  hinzuzufügen  seyn:

wie  es  sich  von  selbst  verstehet,  dass  die  zu  bewirkenden  Beratlschlagungen
  dem  im  allgemeinen  Landrecht  Theil  II  Tit.  XI  vor
geschriebenen  Rechten  des  Souverain  eirca  Sacra  nicht  zuwider  laufe)
und  nichts,  was  diesen  Rechten  entgegen,  coneludirt  werde.  Be
Conferirung  der  Beneficia  a  latere  wird  von  Seiten  des  Bouverain

1)  No.  872.  2)  Cfr.  No.  303  und  904.