1805
Okt.  30

482  Urkunde  No.  879.

berg  gebürtig  sind,  bestimmt.  Das  Jahr  der  Stiftung  dieser  Fundation  ist
nicht  bekannt.  Das  Vermögen  besteht

a.  in  einem  Hause  nebst  Garten,

b.  in  Zinsen  und  Renten  von  Kapitalien,  die  jährlich  74  Rthlr.  20  Ggr.
betragen,

c.  in  der  Einnahme  von  dem  Vermiethen  der  Leichentücher  und  der
Kollekte,  welche  auf  Barbarä-Tag  auf  dem  Moritzberg  bisher  eingesammlet
worden,  und

d.  in  dem  Antritis-Gelde,  welches  jede  Neuantretende  mit  5  Rthlr.
bezalen  muss.

In  dem  Institut  erhalten  die  Hospitalinnen  freye,  warme  und  erleuchtete
Wohnung,  welche  aus  den  Einkünften  bestritten,  der  Rest  der  Zinsen  aber
unter  sie  vertheilt  wird.  Zu  den  Pflichten  derselben  gehört:  dass  sie  de:
Morgens,  Mittags  und  Abends  gemeinschaftlich  für  die  Wohlthäter  beten,
monatlich  zum  heiligen  Abendmahl  gehen  and  den  Anniversarien,  bey  welchen
  ihnen  ein  Allmosen  vermacht  worden,  beywohnen  müssen.  Die  Aufsicht
  über  dieses  Institut  hat  dem  Stifte  zugestanden,  welche  dasselbe  durch
den  jedesmaligen  Senior,  der  Provisor  gewesen,  führen  lassen.  Zweckmässig
ist  es  aber,  dass  auch  dieses  Institut  der  Aufsicht  des  allgemeinen  Armen-Administrations-Collegii
  tibergeben  werde,  wohin  mein  ...  Antrag  gerichtet
  wird.

Die  dritte  Fundation,  die  Mädchenschule,  ist  am  2.  Januar  1692  von
dem  ehemaligen  Hildesheimschen  Dom-Kapitularen  Nicolaus  Eberhard  von
Schnetlage  fundirt  und  im  Jahr  1733  hat  diese  Fundation  dadurch  einen
Zuwachs  erhalten,  dass  die  Wittwe  Anna  Maria  Schmedding  derselben  ihr
Haus  und  Garten  tiberlassen  hat.  Die  Aufsicht  über  dieses  Institut  führt
der  zeitige  Dechant  des  Moritz-Stifts  und  der  Rendant  ist  der  zeitige
Pfarrer  auf  dem  Moritzberge,  welcher  dem  erstern  Rechnung  ablegen  mus.
Es  werden  in  diesem  Institut  7  bis  8  arme  Kinder  in  dem  Christenthum,
Lesen  und  Stricken  unterrichtet  und  wird  für  jedes  Kind  wöchentlich
1  Mgr.  Schulgeld,  für  diejenigen  aber,  welche  zugleich  das  Nähen  erlernen,
1/,  Jahr  wöchentlich  1  Ggr.  Schulgeld  bezalt  und  ausserdem  ist  der  Lehrerin
  verstattet,  auch  Kinder  gegen  Geld  anzunehmen,  insofern  der  Unterricht
  der  übrigen  Kinder  nicht  leidet.  Es  scheint  angemessen  zu  seyn,
dieses  Institut  provisorisch  in  seiner  bisherigen  Verfassung  zu  lassen,  bis
überhaupt  wegen  des  Schul-Unterrichts  in  der  Stadt  Hildesheim  ein  definitives
  Arrangement  getroffen  werden  kann,  wozu-  die  Plane  nur  dann  erst
mit  Grunde  angelegt  werden  können,  wenn  ein  neuer  Bischof  bestellt  worden.

Mit  der  Rechnung  von  dem  Vermögen  der  vierten  Fundation  der  Pfarr-Kirche
  $t.  Margarethae  auf  dem  Moritz-Berge  hat  das  Stift  nichts  zu  thun.
Der  Patron  von  dieser  Kirche  ist  bisher  der  Archidiaconus,  Kapitular  von
Büren  gewesen,  welcher  den  Pfarrer,  den  Ktister  und  die  Altaristen  ernannt
bat.  Die  Rechnung  selbst  ist  von  2  Altaristen  aus  der  Gemeinde  geführt