1805

Okt.

Nov.  9

Okt.  31

Nov.

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484  Urkunden  No.  879—881.

diese  Rechnung,  so  wie  die  Führung  der  tibrigen  6  Rechnungen  unentgeldlich
  zu  übernehmen,  und  daher  eine  Remuneration  höchst  billig  ist,  =
hat  die  Kammer  vorgeschlagen,  dass  er  für  die  Uebernahme  dieser  bedentenden
  Arbeit  von  der  Bezehntung  seines  jährlichen  Einkommens  resp.  al:
Kapitular  und  Dechant  befreyet  werde.

Nach  der  pro  1803/4  geschehenen  Ausmittelung  beträgt  dieses  Zehnt-I
187  Rthir.  Viel  höher  wird  solches  in  der  Folge  wol  nicht  zu  stel«a
kommen,  und  wenn  man  erwägt,  dass  er  in  der  Eigenschaft  ala  Dechant
nach  Analogie  der  bey  den  Dechanten  der  Dom-Stifter  angenommenen  Grunösätze
  auf  die  Befreyung  der  Decimation  von  den  Decanat-Revenüen,  welch:
über  die  Hälfte  seiner  Einnahme  betragen,  gewissermaassen  einen  Ansprur:
hat,  so  wird  der  Erlass  des  1/,,  von  seiner  tibrigen  Einnahme  nur  eine  seh:
mässige  Belohnung  seyn.

Bei  diesen  Verhältnissen  trage  bei  E.K.M.  ich...  dahin  an:

1.  dass  dem  Dechant  Osthauss  die  Führung  des  Kellnerey-  un:
der  tibrigen  Kapitels-Register  übertragen  und  er  dagegen  von  Trinitatis
  a.  f£.  an  von  der  Decimation  seiner  gesammten  Einktinfte  befreyet,
  und

2.  dass  den  übrigen  Kapitularen  die  Emolumente  des  Kellnerer-Registers,
  wenn  sie  die  Reihe  trift,  belassen  werden  und  zwar  in
der  Art,  dass  fiscus  wegen  der  vacanten  Präbenden,  wenn  ihn  die
Reihe  trift,  diese  Emolumente  gleichfalls  beziehe.«

Randverfügung,  geschrieben  von  Beyme.
»9.  November  1805.
Approbirt.«

Cabinets-Schreiben  an  den  Fürstbischof  von  Hildesheim  s.  unter
dem  19.  Oktober  1805,  No.  874.

880.  Cabinets-Ordre  an  den  Staats-Minister  v.  Massow.  Potsdam
1805  November  5.

R.  80.  Minüten  des  Cabinets.  121.

Die  Stiftsstellen  sollen  für  den  Kriegsfall  allein  zur  Belohnung  kriegerischer  Verdienst
vorbehalten  bletben.

.  »Indem  ich  durch  den  unvermeidlichen  Drang  der  Umstände  genöthigt
  worden  bin,  Meine  Armee  zum  Schuz  Meiner  Völker  auszurüsten,
muss  ich  auf  den  möglichen  Fall  eines  Krieges  fürs  Vaterland  auch  alle
Mittel  zusammen  halten,  um  ausgezeichnete  kriegerische  Verdienste  auf  der
Stelle  auf  eine  eben  so  ausgezeichnete  Weise  belohnen  zu  können.  Dazu
gehören  vorztüglich  die  Praebenden  bei  den  Dom-  und  Collegiat-Stiftern.
Da  aber  die  Disposition  darüber  durch  die  alternirende  Collation  der  Stifter
und  durch  frühere  Anwartschaften  beschränkt  ist,  so  müssen,  so  lange