Hildesheim.  Stiftsstellen.  Klostergeistliche.  485

die  öffentlichen  Conjuncturen  keine  günstigere  Wendung  nehmen,  nicht  nur
alle  Stiftische  Collationen  suspendirt  werden,  sondern  es  müssen  auch  alle
frühere  Anwartschaften  mit  einziger  Ausnahme  solcher,  die  zu  Belohnung
ausgezeichneter  Verdienste  ertheilt  sind,  zurtickstehen.

Ich  befehle  Euch,  sämmtliche  Stifter  hiervon  zu  benachrichtigen  und
dieselben  auzuweisen,  Mir  jede  Praebenden-Vacanz  unverzüglich  unmittelbar
anzuzeigen  und  damit  zugleich  die  Anzeige  zu  verbinden,  ob  darauf  eine
neue  Anwartschaft  zu  Belohnung  eines  ansgezeichneten  Verdienstes  ertheilt
sei.  Sollte  ich  dann  auch  nicht  sogleich  dariiber  disponiren,  so  müsst  Ihr
die  Verfügung  treffen,  dass  bis  zu  Meiner  disposition  nichts  Nachtheiliges
dabei  vorgehe.  Diese  meine  allgemeine  Entschliessung  soll  auch  schon  bei
allen  jezt  vacanten  und  noch  nicht  vergebenen  Praebenden  ...  in  Ausübung
gebracht  werden.«  ...

Hiernach  ergeht  am  16.  November  1805  ein  »Circulare«  des  Hobeitsund
  Geistlichen  Departements  an  sämmtliche  Dom-  und  Kollegiat-Stifter.

881.  Staats-Minister  Frhr.  v.  Schroetter  an  das  Hoheits-Departement.
Berlin  1805  November  7.
R.  7.  A.  25.  D.  Ausfertigung.
Die  unmittelbar  in  Rom  nachgesuchte  Säkularisation  eines  Franziskaners  ist  nicht
zu  genehmigen  und  künftige  Fälle  sind  zu  verhindern.

»Der  Franciskaner  Ordens-Geistliche  Moritz  Przybiszewski  hat  vorschriftgwidrig
  indirecte  dem  Päpstlichen  Stuhl  das  Gesuch  um  seine  Saecularisation
  eingereicht  und  diese  auch  durch  ein  päpstliches  Decret  wiederum
indirecte  erhalten,  von  dem  eine  Abschrift  hierbey  gefügt  ist.

Dieser  Ordensgeistliche  ist  zwar  ein  geborner  Preussischer  Unterthan,
lat  sich  aber  viele  Jahre  hindurch  im  Oesterreichischen  Gebiet  aufgehalten,
von  wo  er  erst  im  Jahre  1802  in  das  Kloster  zu  Skompe  in  Neuostpreussen
zurückgekehrt  ist.  Hier  hat  er  durch  seine  unruhige  Gemilthisart  und  Sitten-Iosigkeit
  sich  dem  ganzen  Kloster  sehr  beschwerlich  gemacht,  ist  eigenmächtig
  aus  demselben  gegangen  und  hat  darauf  auch  selbst  die  Einwohner  der
Stadt  Skompe  zu  mehrern  unnützen  Klagen  aufgereizt.  Sein  Saecularisations-Gesuch
  hat  um  so  weniger  von  dem  Fürstbischof  zu  Plock  unterstüzt  werden
  können,  da  dieser  letzterer  in  einem  Schreiben  an  die  Kammer  zu  Plock
vom  30‘  Juny  1804,  worin  er  ganz  vorschriftsmässig  erklärt,  dass  er  die
beim  Päpstlichen  Stuhl  ausgewürkte  Saecularisation  des  p.  Przybiszewski
Nicht  vor  dem  erhaltenen  Königlichen  Placet  bestätigen  werde,  inständigst
bittet:  dass  die  Kammer  nicht  darauf  dringen  möge,  dass  er  einen  so  bekannt
  unsittlichen  Menschen,  als  dieser  Ordensgeistliche  sey,  in  seiner  Dioeces
  als  Weltgeistlichen  anstellen  solle.

Dieser  Fall  scheint  vorzüglich  geeignet,  den  Römischen  Hof  ernstlich  zu

1805
Nov.  5

Nov.  16

Nov.  7