1805
Nov.  7?

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Nov.  16

Nov.  16

486  Urkunden  No.  881—-883.

erinnern,  die  Geistlichen  Geschäfte  der  Preuss.  Katholischen  Unterthanen  nie
ohne  Vorwissen  und  Vermittelung  des  Königlichen  Residenten  zu  Rom  zu  betreiben,
  indem  unausbleiblich  selbst  dem  Päpstlichen  Stuhl  nachtheilige  Inconveniencien
  aus  der  unmittelbaren  Communication  nur  entstehen  können.  E.E.

.  stelle  ich  daher  ...  anheim:  dem  Residenten  zu  Rom  deshalb  den  erforderlichen
  Auftrag  deshalb  geben  zu  lassen.

Was  den  Ordensgeistlichen  Pızybiszewski  und  seine  Saecularisation
betrifft,  so  werde  ich  dem  Päpstlichen  Decret  das  Placet  nicht  ertheilen  und
den  Przybiszewski  dahin  bescheiden  lassen,  entweder  in  ein  Kloster  seines
Ordens  zurück  zu  kehren,  oder  die  Preussischen  Staaten,  wie  er  selbst  auch
schon  willens  gewesen  ist,  zu  verlassen.  «

Reck  stimmt  am  18.  November  1805  Schroetter  »  völlig  bei«  unö
beantragt  am  5.  December  1805  bei  Hardenberg,  den  Residenten  in  Ron
v.  Humboldt  aufzutragen:  »dort  dergleichen  auf  unrichtigen  Wegen  angrbrachte
  Gesuche  und  die  incompetente  Römische  Verfügungen  darauf  z
coupiren.«

Concept  a.  a.  O.

Schreiben  von  Reck  und  Massow  an  Hoym  s.  unter  dem  25.  Oktober
1805,  No.  877.

Cabinets-Ordre  an  Angern  s.  unter  dem  30.  Oktober  1805,  No.  87%

882.  Cabinets-Ordre  an  den  Staats-Minister  von  Massow.  Potsdam
1805  November  16.

R.  64.  Lingen.  Eccles.  Ausfertigung,  geschrieben  von  Beyme.

Fordert  Bericht  über  Religions-Bedrückungen  der  Katholiken  in  Lingen.\

.  »Der  Kammer-Präsident  v.  Vincke  zu  Mtinster  erwähnt  gelegen:-lich
  in  einem  an  Mich  erstatteten  Berichte  des  religiösen  Drucks,  worunt:!
die  Katholischen  in  der  Provinz  Lingen  seufzen.  Da  nun  Religions-Bedritkungen
  ganz  gegen  Meine  Denk-Art  und  die  Maxime  der  Regierung  sind.
so  befehle  Ich  Euch,  ungesäumt  zu  erforschen,  was  an  dieser  Aeusserun:
wahr  oder  falsch  sey,  und  gutachtlich  darüber  zu  berichten.«  ...

Circulare  an  die  Stifter  s.  unter  dem  5.  November  1805,  No.  58.

1)  Cfr.  No.  889.