48S  Urkunden  No.  884-886.

an  Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Voss  und  Massow,  Potsdam  1805  X\o-°
   vember  21.
R.  89.  Minüten  des  Cabinets.
Nov.  25  884.  Die  Warschauer  Kriegs-  und  Domainen-Kammer  an  das  Südpreussische

  Departement.  Warschau  1805  November  25.

Gen.-Direktorium  Südpreussen  LXXII.  282.  a.  Ausfertigung,  gez.  Hoym;  Schultz;  Zastbier.
v.  Colomb;  Dietrich;  Boethke;  v.  Reiswitz;  Scheel.

Warme  Empfehlung  der  Gratifikation  des  Infulaten  v.  Zachariaszewier  für  die  Verwaltung
  des  Officialats  zu  Lowiex  während  der  Erzbischöflichen  Sedisrakan:.!

Der  Infulat  v.  Zachariaszewicz  hat  bey  uns  auf  eine  Gratification  für
die  Verwaltung  der  Geschäfte  angetragen,  welche  ihm  an  der  Spitze  de:
Consistorii  zu  Lowicz  während  der  erzbischöflichen  Sedisvacanz  anvertraut
worden  sind  und  die,  wie  er  sich  bewusst  sey,  von  ihm  mit  Gewissenhaftigkeit
  erfüllt  worden.  Sein  Antrag  ist  billig  und  ihm  zu  deferiren  unserem
Dafürhalten  nach  gerecht,  denn

1.  liegt  dem  Erzbischofe  ob,  [für]  die,  welche  in  seinen  Namen  die
Geschäfte  besorgen,  für  die  er  besoldet  wird,  ein  der  Würde  und  Wichtigkeit
  des  Amts,  welches  sie  verwalten,  angemessenes  Gehalt  anzuweisen.
Folglich  ist  auch  Fiscus  verpflichtet,  während  der  Zeit  dass  er,  sey  e3  zu
welchem  Zwecke  es  wolle,  die  Reventen  des  Bisthums  zieht,  die  Unterhaltung
  und  Belohnung  derer  Officianten,  die  fortwährend  die  Spiritnalien
des  Bisthums  verwalten,  zu  übernehmen.

2.  Vorzüglich  verdient  dieser  achtungswürdige  Greis  diese  Berücksichtigung.
  Nichts  hat  seinen  Eyfer,  dem  Staate  und  der  Kirche  zu  dienen,
erkalten  können.  —  Selbst  in  der  gefährlichsten  Crisis  seiner  Krankheit
die  ihn  zwang  zu  seinem  Arzte  nach  Warschau  zu  gehen,  blieb  er  in  m
unterbrochener  Erfüllung  seiner  Amtspflicht.  Ueberall  wo  die  Gesezze  seiner
Kirche  es  nur  erlaubten,  unterstüzte  er  kräftig  die  Absichten  der  Regierung
und  waren  jene  ihm  entgegen,  so  wusste  er  mit  Klugheit  den  Willen  der
politischen  Macht  mit  den  Grundsätzen  seines  kirchlichen  Verhältnisses  ZU
einigen.  Vorzüglich  eröfnete  uns  seine  ausgebreitete  Kenntniss  des  canon
schen  Rechts  und  der  ehemaligen  Staatsverfassung  oft  eine  belehrende  Quelle
und  er  scheute  hierbei  keine  Zeit  und  Kraftaufwand.

3.  Wenn  der  jezzige  Bischof  von  Posen  auch  als  Administrator  des
Erzbisthums  Gnesen  remunerirt  worden  ist,  so  hat  dies  keinen  Einfluss  suf
die  eigentliche  Verwaltung  des  Bisthums  Lowiez  gehabt.  Der  p.  Zacharis
szewicz  hat  nach  wie  vor  die  Function  als  Offieial  verwaltet  und  nich
allein  keine  Remuneration  erhalten,  sondern  ist  sogar  noch  verpflichtet  WO
den,  die  übrigen  Officianten  des  Consistorii  zu  besolden.

Wie  hoch  die  Gratification  anzunehmen  ist,  müssen  wir  der  Gnade

—

1)  Cfr.  No.  8%.