1805
Dec.  24

Dec.  30

1806
Jan.  15

492  Urkunden  No.  888-8%.

Wir  empfehlen  Euch,  hiernach  ferner  genau  zu  verfahren,  besonders
aber  nicht  ausser  Acht  zu  lassen,  bey  der  gegenwärtigen  Ansetzung  de
Fürst-Erzbischofs  von  Gnesen,  Gr.  von  Raczynski,  von  seiner  aus  Euerm
Departement  fälligen  Kompetenz,

des  Bischofs  von  Posen,  von  Malzewski  und

des  Dompropstes  von  Wolicki  zu  Gnesen  die  verordneten  4  p.  c.  zu
Euerm  Schulfonds  einzuziehen.  «

Aehnliche  Rescripte  ergehen  unter  gleichem  Datum  an  die  Kammen
in  Kalisch  und  in  Warschau.

2.0  0.

889.  Staats-Minister  v.  Thulemeier  an  den  Staats-Minister  v.  Massow.
Berlin  1805  December  30.
R.  64.  Lingen.  Eccles.  Ausfertigung.
Die  Verbesserung  der  Lage  der  Katholiken  in  Lingen  ist  zu  wünschen,  hat  auch
bereits  begonnen,  darf  aber  nicht  zur  Intoleranz  gegen  die  Protestanten  werden‘!
Beantwortet  eine  Anfrage  vom  11.  December  1805:  »Was  die  Bache
an  sich  betrift,  so  wäre  es  auch  mein  Wunsch,  dass  die  Lage,  in  welcher
sich  besagte  Katholiken  der  dortigen  Verfassung  gemäss  befinden,  verbessert
und  denselben  sowol  der  Gebrauch  der  leer  stehenden  Kapellen  als  auch
die  Ansotzung  eigener  Schulhalter  verstattet  würde.  Es  ist  auch  schon
neuerlich  den  Katholiken  zu  Wettrup?)  der  Gebrauch  der  dasigen  reformirten
Kapelle  und  die  Befugniss,  durch  einen  Geistlichen  ihrer  Confession  darin
Gottesdienst  zu  halten,  bewilligt  worden.  ...  Damit  jedoch  solche  Begünstigungen
  nicht  zur  Aufopferung  der  den  Reformirten  in  jener  Provinz  seit
dem  Jahre  1717  zustehenden  und  versicherten  Rechte  und  Vorteile  führe
und  also  aus  einer  zeitigen  Toleranz  gegen  die  Katholiken  eine  offenbahre
Intoleranz  gegen  die  Protestanten  erwachse,  so  würden  zugleich  Entschädigungs-Mittel
  für  die  reformirten  Prediger  und  Schullehrer  vorzuschlagen
seyn,  nicht  nur,  wie  sie  ad  dies  vitae  der  jetzo  sich  in  officio  befindenden
  Personen,  sondern  auch  pro  futuro  für  ihre  Nachfolger  zu  beschaffen
seyn  dürften.  Unter  ähnlichen  von  des  Königs  Majestät  gebilligten  Bedingungen
  würde  jene  Begünstigung  auf  mehrere  Kapellen  oder  andere  dergleichen
  Gebäude  und  auf  die  Anlegung  eigener  Schulen  ausgedehnt  werden
können.  Hierauf  ersuche  ich  E.E.  ...  die  Münstersche  p.  Kammer  in
dem  an  Sie  zu  entwerfenden  Auftrage  besonders  aufmerksam  zu  machen
und  dem  gemäss  deren  nähere  Vorschläge  ...  zu  erfordern.«  ...

Das  Rescript  an  die  Kammer  zu  Münster  erfolgt  demgemäss  am
15.  Januar  1806.

a.  8.  O.  Concept,  gez.  Thulemeier  und  Massow.

1)  Cr.  No.  882.  2;  No.  881.