Gnesen.  Posen.  Schlesien.  495

ob  solche  auch  dann  stattfinden  solle,  wenn  dergleichen  Untersuchung
nicht  blos  eingeleitet,  sondern  schon  beendiget,  auch  die  Einräumung
oder  Uebergabe  bereits  verwilliget  und  verfüget,  aber  von  der  ernannten
  Commission  noch  nicht  vollzogen  worden.

Die  hiesige  Krieges-  und  Domainen-Cammer,  welche  sich  darüber  mit
ına  in  Correspondenz  gesetzt,  glaubet  nun,  dass,  wenn  auch  die  Worte  jener
..  Cabinets-Ordre  nur  von  blos  eingeleiteten  Untersuchungen  reden,  doch
ier  Sinn  und  die  Absicht  derselben  wohl  dahin  gehe:

dass  überhaupt  alle  noch  unvollzogene  Abtretungen  catholischer
Kirchen  an  Protestanten  aufgeschoben  werden  sollen.

Dieserhalb  hat  sie  in  Casu  speciali,  welcher  izt  zu  Muschten  Schwiebusschen
  Creisses  obwaltet,  ihrem  Concommissario,  dem  Landrathe  des  Creisses
von  Sommerfeld,  aufgegeben,

den  zur  Tradition  der  dasigen  seit  1758  geschlossenen  catholischen
Kirche  an  die  protestantische  Gemeinde  anstehenden  Termin  einstweilen
  wieder  aufzuheben,
uns  aber  anheimgestellt,  eine  gleichmässige  Verfügung  an  unsern  Commissarrum,
  den  Justitz-Rath  des  Creisses  von  Schkopp,  ergehen  zu  lassen.

Da  wir  uns  indess  zu  jener  extensiven  Erklärung  nicht  für  ermächtigt
halten,  so  nehmen  wir  Anlass,  E.  K.  M.  hierüber  um  huldreiche  Declaration
und  Belehrung  zu  bitten,  haben  indess  wegen  Nähe  des  bemeldten  Termins
unserm  Commissario  vorläufig  auch  gesagt,  dass  er  solchen,  weil  er  ohnedies
  für  sich  allein  darinn  nicht  operiren  kann,  bis  auf  weitere  Anweisung
sistiren  möge.  «

Rescript  an  die  Kammer  zu  Münster  s.  unter  dem  30.  Dezember  1805,
No.  889.

893.  Staats-Minister  v.  Massow  an  den  Staats-Minister  Graf  Hoym.
Berlin  1806  Januar  21.
R.  46.  B.  165.  a.  Concept,  gez.  Massow.
Die  Muschtensche  Kirchenanyelegenheit  sei  günzlich  beendet  und  könne  daher  unter
die  Suspension  derartiger  Untersuchungen  nicht  fallen.t)
.  »Geruhen  E.  E.,  dass  ich  Denenselben  meine  Meinung  deshalb  eröfnen
  darf.  In  der...  Kabinets-Ordre  an  E.  E.?)  heisst  es  ausdrücklich:
‘wohl  aber  will  ich  Euch  autorisiren,  alle  deswegen  eingeleitete  Untersuchungen,
  welche  noch  nicht  beendigt  sind,  bis  dahin,  dass  der  jezt
bedrohte  Friedenszustand  meiner  Staaten  wieder  befestiget  seyn  wird,
zu  suspendiren.’
Da  nun  nach  Anzeige  des  Glogauschen  Consistorii  die  Muschtensche
Sache  gänzlich  beendiget  ist  und  nur  auf  Tradition  beruhet,  so  kann  meines

Tr

l,  Cfr.  No.  892,  919  und  936.  2)  Vom  22.  Oktober  1805,  No.  875.

1806
Jan.  13

Jan.  15

Jan.  21