Minden.  Humboldt.  Suprasl.  499

897.  Immediat-Berieht  der  Staats-Minister  Frhrn.  v.  d.  Reck  und
v.  Schroetter.  Berlin  1806  Februar  10.

B.  89.  3%.  J.  Ausfertigung.  Concept,  Anweisung  von  Uhden,  Gen.-Direktorium  Neuostpreussen.
CXCVL  2

Die  Besetzung  des  griechisch-katholischen  Bisthums  Suprasl  mit  einem  griechischoder
  mit  emem  römisch-katholischen  Bewerber.

»E.  K.M.  habe  ich,  ...  Schroetter,  das  am  21.  Juny  v.  J.  erfolgte  Ableben
  des  Bischofs  des  griechisch-katholischen  Bisthums  zu  Suprasl  in  Neu-Ostpreussen,
  Nicolaus  v.  Duchnowski,!)  ....  angezeigt.

Zu  dem  hierdurch  erledigten  Bisthum  haben  sich  zwei  Mitbewerber  gemeldet,
  1.  der  Abt  des  Klosters  zu  Suprasl,  Leo  Jaworowski,  2.  der  gegenwärtige
  Regent  des  bischöflichen  Seminarii  zu  Suprasl,  Michael  Danilowicz.

Der  Erste  ist  in  der  römisch-katholischen  Kirche  geboren  und  erzogen,
darauf  zur  griechisch-katholischen  übergetreten,  ein  Ordensgeistlicher  ohne
vorzügliches  Talent,  ohne  weitere  Kenntnisse  als  diejenigen,  welche  in
seinem  Stande  gewöhnlich  sind,  dabey  ohne  Tadel  in  Ansehung  seines
politischen  und  moralischen  Betragens.

Der  Andere  ist  aus  der  griechisch-katholischen  Kirche,  zu  welcher  seine
Vorfahren,  auch  seine  Eltern  sich  bekannten,  zur  römisch-katholischen  übergetreten,
  hat  gegen  20  Jahre  hindurch  der  öffentlichen  Erziehung  und  dem
Unterrichte  der  Jugend  mit  unermtidetem  Fleisse  und  dem  glücklichsten  Erfolge
  als  Rector  des  Piaren-Instituts  zu  Lomza  vorgestanden,  ist  ein  Geistlicher
  von  ausgezeichneten  Talenten,  von  untadelhafter  moralischer  Führung,
dem  Willen  der  Regierung  jederzeit  ergeben,  besitzt  vorzüigliche  Gelehrsamkeit,
  auch  alle  die  Sprachkenntnisse,  welche  zur  Führung  des  griechischkatholischen
  bischöflichen  Amtes  erforderlich  sind.

Da  nun  bey  der  grossen  Unwissenheit  und  Rohheit  der  griechischkatholischen
  Geistlichkeit  in  Süd-  und  Neu-Ostpreussen  sehr  zu  wiinschen
ist,  dass  ein  Mann  zu  ihrem  Aufseher  und  Führer  gewählt  werde,  der  durch
eigene  Geistesbildung  mit  regem  Eifer  belebt  wird,  die  Rohheit  durch  Verbreitung
  einer  angemessenen,  zweckmässigen  Kultur  zu  entfernen,  auch  der
Umstand,  dass  der  Danilowioz  sich  jezt  zur  römisch-katholischen  Kirche
hält,  kein  Bedenken  gegen  seine  Wahl  erregen  kann,  weil  der  Unterschied
zwischen  dieser  und  der  griechisch-katholischen  Kirche  so  gering  ist,  dass
man  keine  Eifersucht  zwischen  beiden  bemerkt,  selbst  die  Geistlichen  beider
Kirchen  sich  in  ihren  Amtsverrichtungen  unterstiizzen,  der  verstorbene  Bischof
v.  Duchnowski  auch  selbst  den  Danilowicz  sich  in  einer  Vorstellung  bey  der
Kammer  zu  Bialystock  zu  seinem  Coadjutor  erbeten  hat,  ein  grosser  Theil
des  griechisch-katholischen  Clerus  ihn  zum  Bischof  erhoben  wünscht  und
die  deswegen  erforderliche  päpstliche  Dispensation  sehr  leicht  zu  erhalten

sein  wird,  wodurch  und  durch  die  feyerliche  Weihe  völlig  jedes  noch

1)  Cfr.  No.  687.

1806
Febr.  10