500  Urkunden  No.  897898.

1806  oetwanige  Bedenken  bey  den  an  Gehorsam  gegen  ihre  Obern  gewohnte

Febr.10   .
Priestern  niedergeschlagen  werden  wird,  so  tragen  wir...  dahin  an:  das
E.  K.  M.  das  erledigte  Bisthum  Suprasl  dem  Michael  Danilowicz  mit  dem
damit  verknüpften  etatsmässigen  Gehalte  von  Vier  Tausend  Thaler...  u
verleihen  geruhen,  dergestalt,  dass  nach  dem  Eingange  der  oberwähnten
erforderlichen  päpstlichen  Dispensation,  welche  allem  Vermuthen  nach  wie
in  ähnlichen  Fällen,  so  auch  hier,  nicht  verweigert  werden  dürfte,  das
Nominations-Patent  für  ihn  ausgefertigt  und  zur  höchsten  Vollziehung  eingereicht,
  auch  alsdann  ihm  das  etatsmässige  Gehalt  vom  1.  Junius  d.  J.  ab
ausgezahlt  werden  darf.«

Febr.  17  Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:
»17.  Februar  1806.
8.  M.  finden  es  doch  sonderbar,  dass  ein  Katholischer  ein  Griechische
Bisthum  erhalten  soll,  und  wollen  daher  den  Ref.  auftragen,  einen  anderen
qualificirten  Geistlichen  derselben  Religion  in  Vorschlag  zu  bringen.«

März  8  Auch  auf  einen  zweiten  Immediat-Bericht,  vom  8.  März  1806,  der  den
Unterschied  der  griechisch-unirten  und  griechisch-schismatischen  Kirche  her-März

  18  vorhebt,  entscheidet  der  König  am  18.  März  für  Jaworowski.  Namentlich
Uhden  war  seit  Juli  1805  aus  persönlicher  Kenntniss  für  Danilowicz  ein
getreten.

Bereits  nach  Wislocki’s  Tode!)  war  ein  Römisch-katholischer  Bewerber
  für  Suprasl,  der  zum  griechischen  Ritus  erst  übertreten  wollte,  auf
Einspruch  des  Officials  von  Suprasl  und  auf  Bedenken  von  Alvensleben,
namentlich  wegen  der  dann  nöthigen  besonderen  Verhandlung  mit  Rom,
nicht  angenommen  worden.

1801  Oktober—1802  März.

Gen.-Direktorium  Neuostpreussen.  CXCVI.  2,

Febr.  10  898.  Immediat-Vorstellung  des  Ignatius  v.  Kozietulski,  des  Stanislaus
v.  Lipski  und  des  Kanonikus  Josephus  v.  Januszkiewiez.  Stropieszyn  bei
Kalisch  1806  Februar  10.

R.  sy.  32.  D.  Ausfertigung.

Bis  zur  Befriedigung  der  Gläubiger  des  verstorbenen  Bischofs  von  Kujarien  und
Pomerellen,  Graf  Rybinski,  möge  die  Neubesetzung  des  Bisthums  aufgeschoben  werden.

»E.  K.  M.  wird  bereits  bekannt  geworden  sein,  dass  der  bisherige
Bischof  von  Coiavien  und  Pomorellen  (!)  Joseph  v.  Rybinski  am  4ten  Januar
dieses  Jahres  mit  'Tode  abgegangen.

Beim  Antritt  dieser  Bisthümer  hat  er  seinem  Vorgänger,  dem  längst
verstorbenen  Primas  und  Erz-Bischof  v.  Ostrowski,  sowohl  für  die  in  den

1)  Cfr.  No.  687,  Anm.].