902  Urkunden  No.  898—900.

Fa  8  Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Kozietulski,  Berlin  1805  Februar  28.
R.  89.  Minfiten  des  Cabinets.

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Febr.  14  899.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  Frhrn.  v.d.  Reck,  v.  Massen
und  v.  Angern.  Berlin  1806  Februar  14.
R.  33.  93.  Ausfertigung.
Die  von  der  Halberstädter  Kammer  beabsichtigte  landständische  Vertretung  für  dv
aufgehobenen  Klöster  soll  unterbleiben.

»Ich  habe  aus  Euerm  Berichte  vom  10.  d.  M.  ersehen,  dass  die  Lanlstände
  des  Fürstenthums  Halberstadt  gegen  die  von  der  dortigen  Krieger
und  Domainen-Kammer,  vermöge  des  den  aufgehobenen  und  in  Königlichen
Domainen  verwandelten  Klöstern  Huysburg,  Hamersleben  und  St.  Johann
zugestandenen  Landschaftsrechts,  beabsichtigte  künftige  Beywohnung  der
landständischen  Versamlungen  und  Theilnahme  an  deren  Deliberationen
durch  ein  Mitglied  ihres  Collegii,  Vorstellung!)  gemacht  und  gebeten  haber.
es  bey  der  bisherigen  landständischen  Verfassung  überall  zu  belassen,  und
da  Ich  es  ftir  unbedenklich  halte,  dem  Wunsche  der  Landstände  hierunter
zu  willfahren,  so  will  Ich,  dass  in  Rüksicht  der  genannten  säcularisirten
Klöster  der  Landsherr  nicht  als  Landstand  auftreten,  sondern  solches  ar
getragenermassen  unterbleiben  soll,  und  authorisire  Euch  daher  dem  gemäss
zur  weiteren  Verfügung.«

Febr.  17  Cabinets-Ordre  an  Reck  und  Schroetter  s.  unter  dem  10.  Februar  1806.
No.  897.

Febr.  20  900.  Immediat-Bericht  der  Staats-Minister  Frhr.  v.  d.  Reck,  Frir.
v.  Schroetter  und  v.  Massow.  Berlin  1806  Februar  20.
R.  89.  32.  B.  Ausfertigung.
Zar  Unterstützung  des  barmherzigen  Schwestern-Klosters  zu  Kulm  solle  das  Franz
kaner-Kloster  daselbst  aufgehoben  werden.

»&gt;E.  K.  M.  haben  in  der  an  mich,  ...  Schrötter,  unterm  16.  Februar
vorigen  Jahres  erlassenen  ....  Cabinets-Ordre  zu  genehmigen  geruhet,  dass
zur  bessern  Unterstützung  des  für  das  gemeine  Wesen  wohlthätigen  un
ntitzlichen,  der  Hülfe  höchst  bedürftigen  Barmherzigen  Schwestern-Instituß
zu  Culm  in  Westpreussen  ein  oder  zwey  andere  in  dortiger  Provinz  noch
vorhandene,  mit  beträchtlichen  Grundstticken  oder  einer  bedeutenden  Competenz
  versehene  Klöster  aufgehoben  und  deren  Fonds  zur  Verbesserung  de:
Klosters  der  Barmherzigen  Schwestern  verwandt  werden  könnten.

Von  allen  Westpreussischen  Klöstern  scheint  sich,  nach  geschehener
Untersuchung,  das  Franziskaner-Kloster  zu  Culm  zur  Aufhebung  vorziglich  zu
qualificiren.  Dasselbe  ist  nicht  nur  mit  geräumigen,  zum  Theil  massiven  6*

1)  Diese  Vorstellung  datirt  vom  11.  November  1808.