Halberstadt.  Kulm.  503

bäuden  versehen,  die  nach  erfolgter  Aufhebung  dem  Barmherzigen  Schwestern-Institut
  desselben  Orts,  das  nur  ein  beschränktes  Locale  hat,  zur  Erweiterung
  seiner  wohlthätigen  Kranken-  und  Mädchen-Erziehungs-Anstalten  angewiesen
  werden  könnten.  Es  besitzt  dasselbe  hiernächst  auch,  theils  an
Grundstücken,  theils  an  Kapitalien,  ein  Vermögen  von  ohngefähr  40  000  Thalern,
Jessen  Ertrag  also  dem  Barmherzigen  Schwestern-Kloster  die  bedeutende
Mehr-Einnahme  von  2000  Thalern,  ohne  weitere  Belästigung  E.  K.  M.  öffentlichen
  Fonds,  gewähren  würde.  Das  Franziskaner-Kloster  besteht  nur  aus
11  eigentlichen  Geistlichen,  die  sehr  ftiglich  in  andere  Westpreussische  Klöster
derselben  Ordens-Regel  versetzt  werden  können  und  die  sich,  nach  den  Gesetzen
  ihres  Ordens,  schon  ohnehin  eine  periodische  Versetzung  aus  einem
Kloster  in  das  andere  gefallen  lassen  mtissen.  Die  Franziskaner  gehören
überdies  zu  den  Bettel-Orden,  und  es  ist  also  in  anderer  Rücksicht  ein
Gewinn  mehr  für  den  Staat,  wenn  die  Zahl  dieser  Kongregationen  von  Bettelmönchen
  um  eine  vermindert  wird.  Eine  nachtheilige  Sensation  lässt  sich
von  der  Aufhebung  dieses  Klosters  durchaus  nicht  erwarten,  da  die  Erfahrung
  bei  vielen  anderen  Kloster-Aufhebungen  nun  schon  genugsam  gelehrt
hat,  dass  der  gemeine  Mann  in  West-  und  Neu-Ostpreussen  durchaus  keine
Vorliebe  für  die  Klöster  äussert  und  sich  vielmehr  an  die  Meinung  des  Welt-Geistlichen
  Cleri  anschliesst,  der  Klöster-Corporationen  für  entbehrlich  und
gemeinschädlich  anerkennt.

In  der  Stadt  Culm  existirt  überdies  noch  ein  Dominikaner-,  ein  Benediktiner-
  und  ein  Missionarien-Kloster;  für  den  Religions-Cultus  und  für  die
Seelsorge  der  katholischen  Bewohner  der  Stadt  und  umliegenden  Gegend
ist  also  durch  die  in  diesen  Klöstern  vorhandenen  und  bei  der  Pfarrkirche
angestellten  Geistlichen  hinlänglich  gesorgt,  und  wenn  die  Franziskaner-Rloster-Kirche
  vorläufig  noch  als  solche  beibehalten  und  der  Gottesdienst
in  derselben  nach  der  Anordnung  des  Bischofs  der  Diöces  durch  andere
Geistliche  versehen  wird,  so  dürfte  jeder  Anlass  zu  einer  etwanigen  Sensation,
die  aus  der  Verwendung  der  Kirche  zu  andern  Zwecken  entstehen  könnte,
vermieden  werden.

Die  jetzigen  Mitglieder  des  Convents,  die  nach  der  Ordens-Verfassung
alle  drey  Jahre  gewechselt  werden  müssen,  haben  sowohl  deshalb,  als  weil
sie  als  Bettelmönche  nichts  eigenes  besitzen  dürfen,  kein  Recht,  nach  erfolgter
  Aufhebung  des  qu.  Klosters  eine  Competenz  aus  dem  Kloster-Vermögen
  zu  verlangen.  Um  sie  indessen  möglichst  zufrieden  zu  stellen,  dürfte
nach  Billigkeit  denjenigen,  die  noch  nicht  volle  drey  Jahre  im  Konvent  sind,
bis  zum  Ablauf  derselben  eine  mässige  Unterstützung  von  etwa  30  bis
50  Thalern  jährlich  für  jeden  zu  bewilligen  seyn.

Zu  dem  Vermögen  des  Franziskaner-Convents  gehört,  ausser  einigen
kleinen  Grundstilcken,  ein  mit  Bauern  besetztes  adeliches  Guth  Swierkoezin
bey  Graudenz.  Die  Erfahrung  zeigt  zur  Gentige,  dass  eine  Administration
von  Grundstücken  durch  Geistliche  Corporationen  der  Landes-Cultur  eben

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