Gnesen.  507

schauer  Revenuen,  die  doch  die  mir  von  E.  E.  unterm  19.  März  als  nur
32143  Rthrl.  15  Gr.  4  Pf.  betragen  sollende  totale  Competenz  so  ansehnlich
  und  unwiederruflich  vergrössert  hat,  den  neuen  Beweis  Hochdero  gütigen
Wohlwollens  nicht  verkannt  habe.  Zwar  wurde  diese  Gewisheit  später
geschwächt,  als  ich  in  dem  ...  Schreiben  E.  E.  vom  7.  Julius  v.  J.  gesehen
habe,  dass  ich  nur  von  der  Posenschen  Kammer  943  Rthlr.  15  Gr.  4  Pf.,
von  der  Kalischer  8223  Rthir.  18  Gr.  6  Pf.  und  von  der  Warschauer
21776  Rthir  5  Gr.  6  Pf.,  zusammen  30943  Rthir.  15  Gr.  4  Pf.  zu  erheben
  haben  werde.  Ich  habe  aber  zu  jener  Zeit  nicht  für  rathsam  gehalten,
  E.  E.  über  den  Unterschied  zwischen  der  mir  ..  .  mitgetheilten  Berechnung
  und  zwischen  der  Bestimmung  und  Versicherung  der  Confirmations-Patente
  aufmerksam  zu  machen,  weil  ich  gehoft  habe,  dass  das  dabey  vorgefallene
  Versehen  später  berichtiget  seyn  wird,  um  so  mehr,  da  ich  in
jener  Berechnung  keine  Erwähnung  der  mir  zukommenden  Westpreussischen
  Competenz,  des  Naturalzehnten  und  der  Erz-Bischöflichen  Forst-Competenz
  gefunden  habe.  Dieser  Ursache  halber  habe  ich  keine  Ausstellungen
  gegen  die  Salarirung  des  Warschauer  Administrators,  welche
auf  125  Rthir.  monathlich  fixirt  und  mehr  betragen  würde  als  die  angebliche
  Bischöfliche  dortige  Competenz,  gemacht.  Allein  da  ich  in  dem...
Schreiben  E.  E.  vom  19.  Februar  d.  J.  eine  neue  Berechnung  finde,
worinn  nicht  nur  die  West-Preussische  Competenz,  sondern  auch  die
Naturalzehnten  als  integrirende  Theile  meiner  Revenuen  angegeben  sind
und  dieselbe  nur  auf  30000  Rthir.  bestimmt  seyn  sollen,  so  glaube  ich
sowohl  meiner  Pflicht,  als  auch  demjenigen  ungeheuchelten  Vertrauen,
welches  ich  zu  E.  E.  Gerechtigkeit  hege,  gemäss  zu  seyn,  Hochdenenselben
-..  zu  bemerken,  dass  gesetzmässig  und  der  strengsten  Billigkeit  nach  zur
Berechnung  meiner  sämmtlichen  Erz-Bischöflichen  und  Bischöflich-Warschauer
  Revenuen  blos  und  allein  die  Nominations-Patente  und  die  ...
Cabinets--Ordre  vom  4.  Aprill  v.  J.  zur  Grundlage  genommen  seyn  sollten.
Wenn  nun  diese  ...  Cabinets-Ordre,  die  ich  durch  das  später  erlassene
Nominations-Patent  als  abgeändert  nicht  mit  unrecht  ansehen  konnte,  ausdrücklich
  besagt,  dass  die  Verminderung  meiner  Revenuen  blos  zum  Behuf
des  Süd-Preussischen  Schulfonds  und  Salarirung  der  Decane  geschehen,
wenn  die  Nominations-Patente  mir  feyerlichst  den  Genuss  aller  und  sämmtlichen
  Revenuen,  die  meine  Vorgänger  auf  dem  Erz-Bisthum  und  Bisthum
Warschau  genossen  haben,  gewährt  und  zusichert,  so  glaube  ich,  dass
E.E.es  mir...  nicht  verargen  werden,  wenn  ich  Hochdieselben  bitte:

die  Berechnung  meiner  Revenuen  und  aller  aus  verschiedenen  Kammern
mir  auszuzahlenden  Competenz-Geldern  nach  der  Höhe  der  von  meinen
Vorgängern  genossenen  Nutzungen,  blos  nach  Abzug  der  respectiven
10000  Rthir.  von  der  Erz-Bischöflichen  Competenz  für  das  Std-Preussische
Schulfonds  und  5826  Rthlr.  von  der  Bischöflichen  Warschauer  Competenz
zur  Salarirung  der  Decane,  ...  anfertigen  zu  lassen  und  wegen  der  Aus-1806


März  4