Gnesen.  Posen.  Humboldt.  509

bei  Gnesen,  Wroctawek  und  in  mehreren  Collegiatstiftern  Statt  fand,  dass
nehmlich  die  Bischöfe  gleich  nach  Einziehung  der  geistlichen  Güter  die
eintretenden  Vakanzen  unbesetzt  liessen,  nicht  eintrifft,  sondern  in  Posen
sind  sogar  Stellen,  die  während  der  Unterhandlungen  wegen  der  künftigen
Reduktion  offen  wurden,  vergeben  worden,  so  dass  der  ganze  Status  Capitularis
  jetzt  als  res  integra  betrachtet  werden  kann.

Ausser  dem  wird  in  den  Reduktions-Verhandlungen  von  Abtretung  der
bischöflichen  Forstcompetenz  für  die  Unterhaltung  der  Kathedral-Kirche,
auch  von  den  von  dem  Bischof  dem  Dom-Kapitel  bei  seinem  Antrit  unter
dem  Titel:  der  Bewillkommnung,  des  Gnaden-Jahres  pp.  zu  entrichtenden
baaren  Summen  gesprochen.  Dies  sind  aber  Gegenstände,  in  Absicht  deren
der  jetzige  Bischof  eigentlich  Verträge  mit  dem  Dom-Kapitel  abzuschliessen
nicht  berechtigt  seyn  dürfte,  da  demselben  nach  seiner  Beförderung  zum
Fürst-Erzbisthum  die  Disposition  in  Absicht  der  Temporalien  nicht  mehr
competirt  und  zu  einem  rechtlich  gültigen  Abschlusse  von  lästigen  Verträgen
bei  Pfründen  ausser  dem  Kollator,  der  die  Zweckmässigkeit  des  Vergleichs
untersucht  und  durch  seine  Genehmigung  auch  die  Nachfolger  bindet,  es
nöthig  ist,  dass  der  Vergleich  durch  den  Besitzer,  dem  das  Dominium  utile
der  Pfründe  zusteht,  geschähe.

Aus  diesen  Gründen  stelle  ich  E.  E.  anheim,  die  beabsichtigte  Reduktion
  des  Posenschen  Dom-Kapitels  bis  zur  canonischen  Besetzung  des
Bisthums  durch  den  Nachfolger  des  bisherigen  Bischofs  auszusetzen.«  ...

Dies  Schreiben  wird  am  24.  März  1806  von  Klewiz  »Zu  den  Akten
für  jetzt«  geschrieben.

1806

März

20

Rescript  des  Westfälischen  Departements  8.  unter  dem  20.  Fe-  März  27

bruar  1806,  No.  901.

905.  immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Frhr.  v.  Hardenberg.  April  8

Berlin  1806  April  8.

R.  IX.  Z.  litt.  Z.  Concept;  nicht  aurgefertigt,  nach  der  eigenhändigen  Randnotiz  Hardenterg's:
  »Da  ich  den  Inhalt  dieses  Berichts  S.K.  M.  mündlich  vorgetragen  habe,  so  bedurfte  es  koiner
Reinschrift.  Dieses  Concept  ist  aber  zu  den  Arten  zu  nelmen.«

Gehaltserhöhung  für  Hurnboldt  in  Rom  aus  den  Einkünften  vakanter  Bisthüner.t)

»E.  K.M.  residirender  Minister  zu  Rom,  der  Cammerherr  von  Humboldt,
zeichnet  sich  rühmlich  aus  durch  eine  zweckmässige  und  musterhafte  Geschäftsführung.
  Er  vereinigt  einen  richtigen  Blick  zur  Auffassung  seiner
Geschäftsverhältnisse  im  Ganzen  mit  grossem  Fleiss  im  Detail,  und  verbindet
Wachsamkeit  auf  E.  K.  M.  Würde  und  Rechte  mit  einem  gefälligen  Benehmen,
  welches  ihm  das  Gelingen  der  einzelnen  Angelegenheiten  erleichtert.
Seine  Diensteinkünfte  bestehen  in  dem  unter  ganz  andern  Umständen  be-1)

  Cfr.  No.  896.