1806
“April

510  Urkunden  No.  W%5—%06.

stimmten  kleinem  Gehalte  seiner  Vorgänger,  der  Residenten,  von  1100  Rüllr.,

in  dem  ihm  beygelegten  Gehalt  des  letzten  am  Turiner  Hofe
angestellten  Geschaftsträgers!)  von  .  -.  ».  .  .  2.2....10  -
und  in  denjenigen  .  .  500  -

welche  E.  K.  M.  darum  ihm  beyzulegen  geruhet  haben,  weil
sein  Vorgänger  p.  Uhden  die  aus  dem  Erzstift  Gnesen  dem
jedesmaligen  Residenten  bewilligte  Zulage  auf  seine  Lebenszeit
nach  E.  K.  M.  Intention  behalten  soll.

Diese  .  .  .  &gt;  00.  3400  Bthlr.
würden  in  ehemaligen  Zeiten  kaum  hinreichend”  gewesen  seyn.  Itzo,  ber
ganz  veränderten  Zeiten,  und  besonders  bey  der  tibermässigen  Thenerun
der  meisten  Artikel  zu  Rom  und  der  Nothwendigkeit,  Anstand  und  Würd:
zu  beobachten,  die  zum  Gelingen  der  Geschäfte  unentbehrlich  sind,  ist  jene
Summe  offenbar  unzulänglich.  Die  Aufträge,  welche  der  von  Humboldt  mter
E.  K.M.  Genehmigung  von  einigen  Deutschen  Fürsten  zu  Rom  zu  erfüllen
hat,  sind  nur  eine  precaire  und  eine  zu  jenem  nothwendigen  Aufwande  decı
nicht  hinlängliche  Hülfsquelle  Er  befindet  sich  daher  wirklich  in  der  Lage.
von  seinem  Capital  zusetzen  zu  miissen,  welches  ihm,  da  er  Familie  hat,
desto  schwerer  wird.  Ich  bin  demnach  auf  einen  Plan  bedacht,  der  den
Dienst  E.  K.  M.  befördert,  indem  er  dem  von  Humboldt  eine  seinen  Verdiensten
  und  jener  Lage  einigermaassen  angemessene  jährliche  Zulage  verschafft
  und  doch  auf  die  Kassen  E.  K.  M.  theils  gar  nicht,  theils  nur  einst
weilen  fällt.  Wenn  man  nemlich,  wie  von  mir  im  vorläufigen  Einverständn:
mit  den  Finanzministern  der  Provinzialdepartements  geschehen  ist,  nach  den
oben  erwähnten  Beyspiel  von  Gnesen  die  Bisthtimer  in  E.  K.  M.  Staaten  in
Verhältnis  zu  ihren  Einktinften  zu  einem  mässigen  Beytrage  ziehet,  und
dabey  ausnimmt:  1.  das  itzo  in  der  Person  des  neuen  Erzbischofs  mit  Gnesen
vereinigte  und  daher  an  Einkünften  äusserst  reducirte  Bisthum  Warschaı,
und  2.  und  3.  die  ursprünglich  dotirten  Bisthümer  Wygry  und  Suprasl,  ®
erhält  man  einen  Fonds  zu  einer  angemessenen  Zulage  für  den  von  Humbelit.
Weil  indess  gegenwärtig  nur  das  Bisthum  Ermeland  und  das  Bisthum  Cujavien
und  Pomerellen  erledigt  sind,  so  kann  nur  bey  diesen  der  Beytrag  sofort
aus  den  bischöflichen  Competenzen  erfolgen.  Bey  den  andern  wäre  derselt:
bis  zur  nächsten  Vacanz  eines  jeden  Bisthums  aus  E.K.M.  Provinzialfonds  zı
entnehmen;  welches  bey  E.K.  M.  in  Antrag  zu  bringen  die  Minister  von  Vos,
von  Schrötter  und  von  Angern  mit  mir  bereit  sind.  Von  dem  Grafen  von  Hoya
sehe  ich  einer  günstigen  Antwort  annoch  entgegen.  Da  indess  der  Umstand,
dass  der  von  Humboldt  schon  seit  geraumer  Zeit  vom  Seinigen  zusetzet,  die
Angelegenheit  eilig  macht,  so  lege  E.  K.M.  ich  den  anliegenden  Plan  ..-vor,
  welchen  ich  mit  den  zuerst  genannten  drey  Ministern  vorläufig  c01-certirt
  habe,  und  trage  darnach  an:

1)  Cfr.  No.  429,  8.  572,  Anm.  3.