Humboldt.  511

L  das  E.K.M.  ...  zu  genehmigen  geruhen,  dass  jährlich  a.  aus  der  April  8
Errmländischen  bischöflichen  Competenz  200  Rthlr.;  b.  aus  der  Cujavischen
und  Pomerellischen  Competenz  300  Rthlr.,  und  zwar  von  der  letzteren  Summe
?’/z  in  perpetuum  und  !/,  bis  dahin,  dass  solches  bey  künftiger  Vacanz  von
Posen  auf  dieses  Bisthum  radicirt  werden  kann;  c.  die  tibrigen  600  Rithlr.
nach  Inhalt  des  Planes  auf  E.  K.  M.  Provinzialfonds  bis  dahin,  dass  sie
anf  die  verschiedenen  Diöcesen  bey  entstehenden  Vacanzen  radicirt  werden
können,  dem  von  Humboldt  als  Zulage  bewilliget  werden.

IL  Was  Bresslau  betrifft,  so  sind  im  Verhältnis  zu  den  Bisthumseinkünften
  500  Rthir.  jährlich  ein  mässiger  Beytrag.  Nur  sind  bekanntlich
jene  Einkünfte  auf  viele  Jahre  hinaus  zur  Tilgung  der  Schulden  des  Bischofes
und  zu  einer  geringen  Competenz  ftir  ihn  bestimmt;  daher  ich  eben  hierin
den  Grund  finde,  E.  K.M.  ..,.  anheimzustellen,  bis  zur  Vacanz  des  Bisthums
  und  Tilgung  der  Schulden  aus  E.  K.  M.  schlesischen  oder  anderen
Fonds  die  gedachten  jährlichen  500  Rthir.  dem  v.  Humboldt  als  Zulage  zu
bewilligen,  welchemnächst  und  mit  Ablauf  jener  Jahre,  so  wie  der  Lebenszeit
  des  Bischofs,  sie  auf  das  Bisthum  radieirt  werden  können.

Auf  diese  Weise  würde  der  von  Humboldt  zu  seinen  bisherigen

  .  .  .  ne  nee.  0.0.  3400  Rthlr.
eine  Vermehrung  OD  2  2  2.22.2200  0.2.  160  -
also  in  allem  .  .  .  “2...  5000  Rthlr.

jährlich  erhalten  und  dadurch  i  in  den  Stand  kommen,  seinen  für  das  Interesse
E.  K.  M.  und  des  Staates  und  besonders  der  zahlreichen  katholischen  Unterthanen
  E.  K.  M.  wichtigen  Dienst  ohne  häusliche  Sorgen  zu  verwalten.«

Die  Anträge  werden  durch  eine  Cabinets-Ordre  an  Hardenberg,  April  10
d.  d.  Berlin  1806  April  10,  genehmigt,  die  Humboldt  zugleich  den  »Charakter
  als  Ministre  plenipotentiaire«  beilegt.!).  Der  deutsche  Ausdruck
  »Bevollmächtigter  Minister«  wird  in  den  Akten  nicht  gebraucht.
a.  a.  O.  Ausfertigung.

Schreiben  Massow’s  s.  unter  dem  26.  August  1805,  No.  862.  April  9

906.  Das  Auswärtige  Departement  an  den  »Ministre  pl&amp;nipotentiaire  April  11
den  Cammerherrn  von  Humboldt  zu  Rom«.  Berlin  1806  April  11.
R.  U.  Z.  litt.  Z,  Concept,  geschrieben  von  Raumer,  gez.  Hardenberg.
Ernennung  zum  »Ministre  plenipotentiare  am  Römischen  Hofe«.2)
»Unsere  freundschaftlichen  Verhältnisse  mit  dem  Römischen  Hofe  und
Unser  gutes  Vernehmen  mit  demselben  haben  für  Uns  einen  grossen  Werth
und  Wir  haben  demnach  aus  Euren  in  der  Eigenschaft  Unsers  residirenden
Ministers  am  gedachten  Hofe  erstatteten  Berichten  mit  besonderem  Vergnügen

1)  Cfr.  No.  906.  2)  Cfr.  No.  905  und  921.