1806
April  11

April  11

512  Urkunden  No.  906-907.

alles  dasjenige  ersehen,  was  sich  auf  die  Cultivirung  dieser  Verhältnis
beziehet.  Ihr  werdet  daher  fernerhin,  wie  bisher,  bey  vorkommenden  Ge
legenheiten  dem  dortigen  Hofe  Unsere  euch  bekannten  Gesinnungen  an  den
Tag  legen  und  zu  erkennen  geben.  Und  da  Wir  dafür  halten,  dass  es  zur
Beförderung  jener  freundschaftlichen  Verhältnisse  und  jenes  guten  Vernehmens
  gereichen  wird,  wenn  Wir  Euch  einen  höheren  Charakter  beylegen
und  Euch  dadurch  zugleich  ein  neues  Merkmal  Unserer  Königlichen  Hull
und  Gnade  und  Unserer  Zufriedenheit  mit  euren  treuen  und  rfühmlicher
Diensten  ertheilen,  so  haben  Wir  euch  mittelst  Cabinets-Ordre  vom  gestrige
Tage  zu  Unserm  Ministre  plenipotentiaire  am  Römischen  Hofe  ernantt.
ernennen  Euch  auch  dazu  hiermit  und  Kraft  dieses  und  wollen,  dass,  inden
Ihr  solches  dem  dortigen  Hofe  eröffnet,  Ihr  auch  bey  dieser  Gelegenk:i:
Unsere  obenerwähnten  Gesinnungen  ausdrücket  und  an  den  Tag  leget.«

Durch  Rescript  vom  gleichen  Datum  wird  Humboldt  ein  »  Ostensible:
Notificatorium«!)  an  Stelle  eines  neuen  Creditives  tübersandt.

907.  immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Voss.  Berlin  1%
April  11.

R.  89.  32.  D.  Ausfertigung.

Für  das  erledigte  Bisthum  Kwjarien  wird  der  zum  Bischof  von  Posen  ernankt:

v.  Malcxewski,2)  an  dessen  Stelle  aber  der  frühere  Bischof  ron  Smolensk,  Gr!

Gorzenski,?)  vorgeschlagen.  Aus  den  Einkünften  beider  Bisthümer  ist  dem  Resident
ron  Humboldt  in  Rom  eine  Gehaltszulage  zu  gewähren.

.  »Das  erledigte  Bistum  [Kujavien]  begreift  die  beiden  Diöcesen
Kujavien  und  Pomerellen,  die  aber  wenigstens  schon  seit  dem  Jahre  9%
kombinirt  sind  und  deren  Verbindung  den  jetzt  bei  Gnesen  und  Warschau
beobachteten  Grundsätzen  gemäs  ist.  Die  Kompetenz  beträgt  gegenwärtt

11314  Rthlr.  17  Gr.  4  Pfg.  aus  Süd-Preussen,

2711  -  16  -  4  -  aus  dem  Plocker,
7022   -  9  -  6  -  aus  dem  Marienwerder,
1659  -  6  -  2  -  aus  dem  Bromberger  Departement,

22708  Rthlr.  i  Gr.  4  Pfg.  überhaupt,  wovon  aber  zur  Pensionirunf
invalider  Stabs-Officiere  176  Rthir.  15  Gr.  abgehen.

Während  der  Vacanz  des  Bistums  und  bis  zum  wirklichen  Eintritt  de:
Nachfolgers  müssen  von  der  Kompetenz  die  Administrations-Kosten  bestritten
werden,  und  ich  schlage  ....  vor:

diese  Kosten  wie  bei  dem  Bistum  Warschau  auf  125  Rthlr.  monallich
  zu  bestimmen,
da  sie  hiermit  bestritten  werden  können  und  eine  Verfassung  hierunter  nicht
vorhanden  ist.  Der  Ueberrest  der  Kompetenz  fällt  sodann  nach  verfassungs

1)  Cfr.  No.  RO.  2,  Cfr.  No.  904.  3)  Cfr.  No.  909.