Humboldt.  Kujavien.  Posen.  513

mässigen  Anteilen  vom  Sterbequartal  dem  Dom-Kapitul  und  den  Erben  (oder
Gläubigern)  des  verstorbenen,  von  der  übrigen  Erledigungszeit  aber  dem
Kapitul  und  dem  künftigen  Bischof  besonders  zum  Kirchbau  anheim.

Zur  Wiederbesetzung  der  Stelle  steht  dem  Dom-Kapitul  in  Wraclawek
zwar  die  Wahl  zu;  sie  muss  aber  auf  dasjenige  Subjekt  gerichtet  werden,
welches  E.  K.  M.  vorher  zu  ernennen  geruhen.  Hierzu  fühle  ich  mich  nun
verpflichtet:

den  ernannten  Bischof  von  Posen  von  Malczewski  allerunterthänigst
in  Vorschlag  zu  bringen.

Das  erledigte  Bistum  ist  nichts  weniger  als  in  guter  Ordnung  und  bedarf
  also  zur  bessern  Einrichtung  und  Verwaltung  eines  vorzüglichen  Vorstehers.
  Als  ein  solcher  hat  sich  der  von  Malczewski  durch  seine  nunmehr
5jährige  Administration  des  Erzbistums  Gnesen  bewährt  und  ich  habe  ihn
daher  schon  bei  dessen  Wiederbesetzung  im  vergangenen  Jahre  als  einen
selbst  der  erzbischöflichen  Würde  werten  Geistlichen  genannt.  Das  Bistum
Posen  erleidet  dadurch  keinen  Wechsel,  weil  er  es  der  fehlenden  päpstlichen
  Ausfertigungen  wegen  noch  nicht  hat  antreten  können;  und  er  dürfte
sogar  früher  zur  Verwaltung  des  Bistums  Kujavien  gelangen,  weil  aus  Posen
der  Graf  von  Raczynski  in  das  Erzbistum  Gnesen  nebst  Bistum  Warschau  einrücken
  soll,  deren  Kombination  aber  beim  päpstlichen  Hofe  Verzögerungen  zu
erfahren  scheint.  Da  tibrigens  die  Kompetenz  des  Bistums  Posen  12747  Rthlr.
17  Gr.  11  Pfg.  beträgt,  so  werden  die  höhern  Einkünfte  des  Bistums  Kujavien
zugleich  zur  Belohnung  und  Aufmunterung  des  v.  Malczewski  dienen.

Insofern  nun  E.  K.M.  ihn  zum  Bischof  von  Kujavien  und  Pomerellen
zu  befördern  geruhen  sollten,  erlaube  ich  mir:

zum  Bischof  von  Posen  den  Bischof  Grafen  v.  Gorzenski  ...  vorzuschlagen.


Er  verlor  sein  Bistum  Smolensk!)  bei  der  russischen  Besitznahme  durch
Einverleibung  dieser  Diöces  in  das  Bistum  Mohilow,  und  seine  nachher  beabsichtete
  Pensionirung  wurde  durch  die  Auflösung  Polens,  namentlich  durch
die  Zerstückelung  des  Bistums  Krakau  zwischen  Preussen  und  Oestreich
vereitelt.  Er  ist  von  musterhaftem  Wandel,  war  vormals  schon  Domherr  in
Posen  und  gehört  zu  einer  der  angesehensten  Familien  in  Grospolen,  so
dass  durch  seine  Beförderung  diese  und  namentlich  sein  Bruder,  der  von
der  Nation  so  geschätzte  General  Graf  Gorzenski,  verpflichtet  wird.

Insofern  E.  K.  M.  beide  Beförderungen  zu  beschliessen  geruhen,  werde
ich  den  Anfangstermin  ihrer  Temporalien  besonders  in  Vorschlag  zu  bringen
mir  erlauben,  da  hierzu  noch  einige  Kassen-Nachrichten  aus  der  Provinz
erforderlich  sind.

Dagegen  glaube  ich  E.  K.  M.  schon  jetzt...  anzeigen  zu  müssen,  dass
der  Staats-Minister  Freiherr  von  Hardenberg  für  den  Residenten  von  Hum-1806


April  11

1)  Cfr.  No.  909.
Granier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche.  IX.  33