Kujavien.  Posen.  Plock.  515

welches  leztere  nur  von  4  Capuciner-Ordensgeistlichen  und  2  Layenbrüdern
bewohnt  wird,  die  ohne  Schwierigkeit  in  Klöster  ihres  Ordens  in  Südpreussen
mit  einem  angemessenen  Abfindungs-Quanto  gesandt  werden  können;  wir
haben  aus  billiger  Schonung  gegen  die  Barmherzigen  Schwestern  und  die
Katholischen  Einsassen,  bei  denen  die  Reformaten  in  grosser  Achtung  stehen,
statt  der  gänzlichen  Aufhebung  ihres  Klosters  und  der  Versendung  der
Mönche  ausserhalb  der  Provinz  die  Translocation  desselben  nach  einen  der
Stadt  Plock  nicht  fern  gelegenen  Ort  gewählt  und  bitten  daher  E.  K.  M.
..  zu  genehmigen:
dass  das  Capuciner-Kloster  zu  Zakroczyn  aufgehoben  wird,  die  in
demselben  vorhandenen  4  Capuciner-Priester  und  2  Layenbrider,
mit  einem  ein  für  allemahl  ihnen,  die  iu  Ermangelung  eines  gemeinschaftlichen
  Vermögens  auf  keine  weitere  Unterstützung  ansprechen
dürfen,  zu  reichendem  Abfindungs-Quanto  von  60  Taler  für  jeden
Priester  und  25  ftir  jeden  Layen-Bruder,  in  Klöster  ihres  Ordens
gesandt,  die  Reformaten  aber  aus  dem  Kloster  zu  Plock  nach  dem
aufgehobenen  Kloster  zu  Zakroczyn  translocirt,  ihnen  zum  Transport
ihrer  Mobilien  ein  Aversum  von  200  Thaler  gegeben  und  dem  Institut
der  Barmherzigen  Schwestern  zu  Plock  die  Gebäude  und  Gärten  des
dortigen  Reformaten-Klosters  eingeräumt  werden.

Da  aber  beide  Klöster,  das  Capuciner-Kloster  sowohl  als  auch  das  der
Reformaten,  als  zum  Bettelorden  gehörig  keine  Capitalien  besitzen,  aus
welchen  jene  und  andere  hiebey  vorkommende  Ausgaben  bestritten  werden
können:  so  bitte  ich,  der  Staats-Minister  Freiherr  von  Schrötter,  ehrerbietigst:

jene  zur  Abfindung  der  Capuciner  und  zum  Transport  der  Reformaten
  erforderliche  490  Thaler  zusammen  auf  die  Mehreinkünfte  der
Provinz  Neu-ÖOstpreussen  ...  anzuweisen  und  ...  zu  erlauben,  die
anderweitigen  Anträge  sowohl  wegen  der  Kosten  der  Einrichtung
der  Reformaten  in  dem  Kloster  zu  Zakroczyn,  als  auch  wegen  der
Kosten  der  Einrichtung  der  ebenfalls  sehr  dürftigen  Barmherzigen
Schwestern  in  dem  Reformaten-Kloster  zu  Plock,  wenn  die  Anschläge
von  beiden  eingegangen  seyn  werden,  ...  vorlegen  zu  dürfen.«

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:

»22.  April  1806.

8.  M.  haben  zwar  nichts  gegen  die  Vorschläge,  wollen  solche  vielmehr
genehmigen,  da  aber  die  neue  Einrichtungen  bedeutende  Kosten  verursachen
ätrften,  deren  Anweisung  unter  den  jetzigen  Umständen  nicht  erfolgen  kann,
80  müssen  Ref.  die  Ausführung  so  lange  aussetzen,  bis  8.  M.  sich  über  den
lzuzeigenden  Kostenbetrag  erklärt  haben  werden.«

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Schroetter  und  Massow  (!),  Berlin  1806
April  22,

R.  Sy.  Minüten  des  Cabinets.

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1806
April  15

April  22