Rheinufer.  Kleve.  Entschädigungslande.  519

'enn  er  ebenfalls  sich  diesseits  niederlassen  sollte.  Was  den  nach  Hamm
ırückgebrachten  Bestand  dieser  Revenues  betrift:  so  soll  derselbe,  da  jezt
eine  Veranlassung  mehr  existirt,  Anweisungen  pro  praeterito  darauf  zu  erheilen,
  zu  Sr.  M.  disposition  asservirt  werden.«

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Hardenberg,  Massow,  Angern,  Potsdam
.806  April  28.

RB.  89.  Mintiten  des  Cabinets.

Bericht  Humboldt’s  s.  unter  dem  10.  Mai  1806,  No.  917.

1806
April  28

April  26

911.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Angern.  Berlin  1806  April  27

April  27.

BR.  S9.  32.  K.  Ausfertigung.

Die  katholischen  geistlichen  Sachen  in  den  Entschädigungs-Landen  sollen  an  das

Geistliche  Departement  überwiesen  werden‘),  dem  aber  ein  der  katholischen  Verhältnisse

  kundiger  Rath  zugelheiüt  werden  müsse,  wosu  der  Kriegs-  und  Domänenrath
Schmedding?)  zu  Münster  ganz  besonders  geeignet  sei.

.  »Bey  der  Bearbeitung  der  Organisations-Geschäfte  der  Entschädigungs-Provinzen,
  sowohl  in  denselben  als  nachher,  habe  ich  die  völlige
Veberzeugung  entnommen,  dass  die  wegen  der  vielen  Katholischen  Unterthanen
  darinn  häufig  vorkommenden  Katholischen  Geistlichen,  Kirchenund
  Schul-Sachen  zu  ihrer  zweckmässigen  Bearbeitung  durchaus  einen  Mann
erfordern,  der  mit  dem  Katholischen  Geistlichen  Rechte  und  mit  solchen  Instituten
  aus  der  Nähe  derselben  practisch  bekannt  ist,  weil  sonst  Missverständnisse,
  Irrtthümer  und  Abwendung  der  Katholischen  Glaubens-Genossen
von  dem  Staate  zu  besorgen  sind.  Dieses  ist  besonders  bey  der  ersten
Einrichtung  und  Umschaffung  dieser  Sachen  nach  den  übrigen  Grundsätzen
unserer  Staats-Verwaltung  erforderlich,  wenn  die  Gewissen  beruhiget  und
die  Diöcesen-,  Universitäts-,  Schul-  und  Pfar-Einrichtungen  zwekmässig  getroffen
  werden  sollen.

Zu  einem  solchen  Manne  hat  sich  der  verstorbene  Geheime  Ober-Finanz-Rath
  von  Voss  bey  der  Mindenschen  Regierung  und  in  seinen  verschiedenen
  Verhältnissen  in  der  Nähe  Katholischer  Länder  gebildet  und
sich  bey  der  Haupt-Organisations-Commission  als  völlig  qualificirt  ausgewiesen,
  daher  ich  ihn  Inhalts  des  ...  Berichts  vom  21.  März  1804  vorzüglich
  in  solcher  Hinsicht  und  zu  diesen  sowie  zu  den  öffentlichen,  Regalitäts-
  und  Armen-Sachen  in  Vorschlag  gebracht  habe.  Hier  ist  mir  zur
Besetzung  seiner  Stelle  ein  solcher  Mann  nicht  bekannt  gewesen  und  die
“liche  Erfahrung  belehret  mich,  dass  die  hiesigen  Juristen  die  erforderlichen

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l)  Cr.  No.  789.

2)  Cfr.  No.  674.  Schmedding  war  durch  Cabinets-Ordre  vom  23.  Mai  1805
zum  Kriegs-  und  Domainenrathe  ernannt  worden.