520  Urkunden  No.  911—912.

Anril  87  practischen  Kenntnisse  und  richtige  Ansicht  von  den  Katholischen  Kircher-Sachen
  nicht  haben.  Ich  hatte  daher  den  Vorsatz  genommen,  auf  die  Wiederbesetzung
  der  vacanten  Geheimen  Finanz-Raths-Stelle  jetzt  nicht  anzutragen.
sondern  den  Krieges-  und  Domainen-Rath  Maassen  aus  der  Krieges  uni
Domainen-Kammer  zu  Hamm  gegen  Diäten  zum  Vortrag  dieser  Sachen  hieber
kommen  zu  lassen,  weil  dieser  vorher  bey  der  Cleveschen  Regierung  als  Archivarius
  und  nachher  bey  der  Kammer  zu  Hamm  als  Departements-Rath  alle
Hoheits-Sachen  bearbeitet,  mit  Katholischen  Sachen  ebenfals  genau  bekannt
ist  und  die  so  abweichenden  Westphälischen  Verfassungen  kennt,  deren  Urbekanntschaft
  in  vorigen  Zeiten  oft  eine  unrichtige  Beurtheilung  der  Sache:
zur  Folge  gehabt  hat.  Ich  hatte  dabey  noch  erwogen,  dass  die  gedacht:
Kammer  wegen  des  abgetretenen  Herzogthums  Cleve  einen  Arbeiter  füglich
abgeben  könne  und  ich  habe  demnächst  den  Krieges-  und  Domainen-Rat
Maassen  an  das  Geistliche  Departement  mit  den  Kirchen-,  Schul-  und  Stifter-Sachen
  selbst  abgeben  wollen.  Da  dieser  mein  Plan  jetzt  nicht  auszuführea
ist,  so  halte  ich  eine  Beschleunigung  der  Abgebung  dieser  Geistlichen  Sache:
für  nötig,  weil  der  Geheime  Ober-Finanz-Rath  v.  Winterfeldt  selbst  gegen
mich  erklärt,  dass  er  die  dazu  erforderlichen  Kenntnisse  von  dem  Katholischen
  Kirchen-Rechte  und  Verfassungen  nicht  besitze.

In  Ansehung  aller  dieser  Gegenstände  haben  E.  K.  M.  auf  den  Beridt
des  Generals  der  Cavallerie  und  Staats-Ministers  Grafen  v.  d.  Schulenburg
vom  14.  November  1803  1)  durch  die...  Cabinets-Ordre  vom  19.  ej.?,  zu
verordnen  geruhet,  dass  solche  von  mir  einstweilen  noch  fortgeführet  und.
so  wie  die  einzelnen  Geistlichen  und  Schul-Anstalten  so  weit  eingerichtet
worden,  dass  sie  in  den  gewöhnlichen  Geschäftsgang  treten  könnten,  al;
dann  an  das  Geistliche  Departement  abgegeben  werden  sollten.

Obgleich  dieses  nun  noch  nicht  von  allen  Geistlichen,  Kirchen-,  Schuund
  Stifter-Sachen  der  Fall  ist,  so  halte  ich  in  den  jetzigen  Umständen  doch
pflichtmässig  ftir  das  beste:

dass  alle  solche  Gegenstäude  gleich  dem  Geistlichen  Departement
übertragen  werden  und  mir  als  Provincial-Minister  bloss  die  Concurrenz
  bey  Regulirung  der  noch  übrigen  Stifter  und  Klöster  und
bey  der  davon  abhängenden  Organisation  des  Pfarr-  und  Schuwesens
  vorbehalten  bleibe.

Im  Fall  E.K.M.  dieses  zu  genehmigen  geruhen,  halte  ich  aber  auch
für  nötig,  dass  bey  dem  Geistlichen  Departement  ein  des  Katholischen  Kirchen-Rechts
  und  der  Katholischen  Kirchen-Verfassungen  völlig  kundiger  Rath  angestellt
  werde,  welcher  diese  Kenntnisse  mit  Aufklärung  und  einem  liberalen
Sinn  verbinde  und  welches  zur  richtigen  Ansicht  und  Beurtheilung  der
Röwmisch-Katholischen  Sachen  in  den  übrigen  Provinzen  E.  K.  M.  Stasi
ebenfals  wünschenswerth  ist.  Ein  solches  Subject  ist  zum  Beispiel  der

1)  No.  666.  2)  No.  657.