Rom.  Gnesen.  Warschau.  Posen.  525

ertbeilt  und  eingelösst  ist;  als  worüber  die  Archiv-Acten  nichts  ergeben  und
ich  von  dem  p.  von  Humboldt  nähere  Auskunft  einziehe.

Was  die  Kosten  in  Rücksicht  der  Bisthiümer  an  sich  betrift,  ...  so
wird  es  am  besten  sein,  dass  der  Erzbischof  und  Bischof  an  die  M.  Friedlaender
  &amp;  Comp.  zahlen,  was  der  p.  v.  Humboldt  auf  dieses  Haus  zieht;
und  werde  ich  zu  seiner  Zeit  von  letzterem  die  genauere  Angabe  einfordern.«...

915.  Das  Südpreussische  Departement  »an  die  Südpreussische  Kammer
zu  Posen«.  Berlin  1806  Mai  7.
Gen.-Direktorium  Büdpreussen.  LXXII.  1110.  Concept,  gez.  Voss.
»Die  Anordnungen  in  Beziehung  auf  die  fernere  Erfüllung  der  aus  besondern  Stiftungen
  herrührenden  geistlichen  Verpflichtungen  des  aufgehobenen  dortigen  Josephiner-Klosters.«


»Der  nominirte  Fürst-Erzbischof  von  Gnesen,  Graf  von  Raczynski,  hat
Uns  in  der...  Eingabe  vom  7.  v.  Mts.  angezeigt,  welche  Anordnungen  er
als  Bischof  von  Posen  in  Beziehung  auf  die  fernere  Erftillung  der  aus  bebesondern
  Stiftungen  herriihrenden  geistlichen  Verpflichtungen  des  aufgehobenen
  Josephiner-Carmeliter-Klosters  zu  Posen  getroffen  hat  und  welche
Hindernisse  bei  ihrer  Ausführung  durch  Eure  Dispositionen  in  Absicht  der
Zinsen  von  den  Fundations-Kapitalien  besagten  Klosters  und  durch  Eure
Weigerung,  diese  nach  seinem  Antrage  abzuändern,  entstehen.

Dies  giebt  uns  Veranlassung,  Euch  zu  eröfnen,  dass  das  Vermögen
eines  eingezogenen  Klosters  sich  natürlich  nicht  anders  als  nach  Abzug  der
darauf  haftenden  Verbindlichkeiten  und  der  zu  ihrer  Erftillung  erforderlichen
Kosten  verstehet.  Auch  bei  dem  eingezogenen  Josephiner-Kloster  müssen
daher  die  geistliche  Verpflichtungen  und  die  dazu  ausgesetzte  Fonds  sorgfältig
  ausgemittelt  werden  und,  so  wie  der  Bischof  für  die  Erfüllung  jener
geistlichen  Obliegenheiten  zu  sorgen  hat,  so  müsst  Ihr  zur  Gewährung  der
deshalb  fundirten  Fonds  gehörig  beitragen.

Mit  Unrecht  habt  Ihr  daher  die  hiehin  gerichtete  Anträge  des  Bischofs
abgelehnt;  Ihr  mtisst  vielmehr  die  Sache  nach  den  vorgedachten  Grundzen
  behandeln.«  ...

916.  Staats-Minister  v.  Voss  »an  den  Fürst-Erzbischof  von  Gnesen
und  Bischof  von  Warschau,  Grafen  Raczynski&lt;.  Berlin  1806  Mai  8.

Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXII.  282.2.  Concept,  gez.  Voss.
Die  Einkünfte  des  Erzbisthums.  Aufhebung  des  Abxuges  für  den  Grafen
ron  Hohenzollern.i)
.  »Ueber  Ihre  Einkünfte  entscheidet  nur  die  Königliche  Kabinets-Order
  vom  22.  Januar  v.  J.  In  dieser  sind  selbige  aufs  deutlichste,  auch
dur  allein  in  Zahlen  ausgedruckt  —  und  E.  F.  G.  ganz  bestimmt  als  Erz-—



l;  Cfr.  No.  903  und  912.

1806
Mai  5

Mai  7

Mai  8