Rom.  Nuntius.  Humboldt.  535

einem  Gesandten  angestellter  Agent  wirklicher  Gesandter  wird)  oder  der
Art  des  Auftrags  (wie  wenn  ein  bloss  zu  Einem  Geschäft  abgeschickter  ausserordentlicher
  Gesandter  in  einen  bevollmächtigten,  beständig  an  dem  Hofe
residirenden  verwandelt  wird)  nicht  aber  da,  wo  bloss,  wie  in  meinem
jetzigen  Fall,  eine  Aenderung  in  dem  Titel  vorhanden  sey,  und  man  hat
sich  hierbei  beruhigt.  Ich  habe  darauf  dem  Staats-Secretaire  das  mir...
zugefertigte  ostensible  Notificatorium  in  einer  Französischen  Uebersetzung
vertraulicher  Weise  eingehändigt  und  am  16.  huj.  ibm  in  einer  officiellen
Note,  in  der  ich  grossentheils  die  Ausdriicke  jenes  Notificatoriums  beibehalten
  und  der  ich  nur  sonst,  um  jenen  Mangel  eines  Creditivs  minder
fühlbar  zu  machen,  eine  besonders  genugthuende  Form  zu  geben  gesucht
habe,  meine  Ernennung  zum  Ministre  Plenipotentiaire  bekannt  gemacht  und
den  Papst  in  E.  K.  M.  allerhöchstem  Namen  ersucht,  mich  anzuerkennen  und
mir  in  diesem  neuen  Charakter  dasselbe  Vertrauen  zu  gewähren,  dessen  ich
in  meinem  alten  als  Ministre  Resident  genossen.  Auf  diese  Note  habe  ich
sogleich  am  folgenden  Tage  die  beifällige,  die  förmliche  Anerkennung  enthaltende
  Antwort  erhalten.  ...  Am  19.  habe  ich  darauf  eine  Audienz
bei  dem  Papste'!)  selbst  gehabt,  in  welcher  er  mir  noch  ausdrücklich  aufgetragen
  hat,  E.  K.  M.  in  seinem  Namen  das  Vergnügen  zu  bezeugen,
welches  ihm  das  gegenwärtige  Ereigniss  gemacht  habe,  und  nachher  habe
ich  die  hier  üblichen  Besuche  bei  den  Cardinälen  und  den  vornehmsten
Praelaten  abgestattet.  Auf  diese  Weise  hoffe  ich,  dies  Geschäft  meiner
neuen  Anerkennung  mit  nicht  mehr  Förmlichkeit  vollendet  zu  haben,  als
E.K.M.  mir  dabei  zu  beobachten...  anzubefehlen  geruhten.

In  Absicht  der  den  Gesandten  der  höheren  Klasse  hier  zustehenden
Praerogativen  hat  mir  der  Cardinal  Staats-Secretaire  gesagt,  dass  ich  wohl
auf  eins,  das  minder  ein  anerkanntes  Recht  als  ein  eingeschlichener  und  oft
vergeblich  bestrittener  Misbrauch  sey,  nemlich  auf  die  Jurisdietion  über  den
Bezirk  der  Stadt,  in  welchem  die  Gesandtenwohnung  liegt,  von  selbst  Verzicht
  thun  würde.  Da  nun  die  Ausübung  einer  solchen  Jurisdiction  dem
Hofe  und  dessen  Geschäften  nie  von  dem  allermindesten  Nutzen  seyn  kann,
dieselbe  vielmebr  seinen  Agenten  nur  in  unangenehme  und  seiner  eigentliehen
  Bestimmung  fremde  Händel  verwickelt  und  ihn  in  die  Nothwendigkeit
setzt,  entweder  mit  Geld-  und  Zeitaufwand  eine  eigene  Polizeiaufsicht  auszuüben
oder  sich  den  Vorwürfen  des  Publicums  blosszustellen,  wenn,  wie  in  dem
Spanischen  so  häufig,  in  seinem  Distriet  Ermordungen,  Beraubungen  oder
andere  Unordnungen  vorgehen:  so  habe  ich  dem  Cardinal  erwiedert,  dass
eine  förmliche  Verzichtleistung  wohl  ihm  selbst  nicht  nothwendig  scheinen
würde,  dass  ich  ihm  jedoch  mündlich  verspräche,  ausser  der  sich  von  selbst
verstehenden  und  in  allen  andern  Ländern  hergebrachten  Unverletzlichkeit
meiner  Person,  meiner  Leute  und  meiner  Wohnung  auf  keine  andere  Jurismm



l;  Cfr.  No.  920.

1806
Mai  21