1806
Mai  21

Mai  24

536  Urkunden  No.  921—-923.

dietion  Anspruch  machen,  sondern  hierin  dem  Beispiel  des  jetzigen  Bairschen
  Gesandten  und  des  ehemaligen  Französischen  Cacault  folgen  zu  wollen.
Ich  habe  hinzugesetzt,  dass  ich  von  der  Gerechtigkeitsliebe  E.K.M.  im
Voraus  tiberzeugt  sey,  dass  Allerhöchstdieselben  mein  hierin  beobachtetes
Betragen  ...  zu  billigen  geruhen  würden,  und  wage  es  in  der  That  mir
mit  dieser  Hoffnung  zu  schmeicheln.

In  Absicht  meines  Creditives  halte  ich  noch  für  zweckmässig,  eine:
Umstandes  zu  erwähnen,  den  ich  bisher,  weil  sich  keine  schickliche  Gelegenheit
  dazu  zeigte,  E.  K.  M.  nicht  einberichtet  habe.!)  Als  ich  nemlich
meine  literas  patentes  zugleich  mit  meinem  Vorgänger,  dem  Geheimen
Kriegs-Rath  Uhden,  dem  Cardinal  Staats-Secretaire  überreichte,  beimerkten
wir  beide,  dass  er  tiber  diese  Art  der  Accreditirung  einigermassen  befremdet
war.  Lange  Zeit  darauf,  und  bei  Gelegenheit  meiner  Accreditirung  vom
Landgrafen  von  Hessen,  äusserte  er  mir,  dass  man  sich  hier  geschmeichelt
habe,  dass  ich,  wie  sonst  zwischen  Höfen  üblich  sey,  einen  Brief  E.K  M.
an  den  Papst  und  einen  des  Ministers  der  auswärtigen  Angelegenheiten  an
ihn,  als  Staats-Secretaire,  mitbringen  würde,  und  dass,  da  E.K.M.  ja  bei
anderen  Gelegenheiten  dem  Papst  geschrieben,  man  hoffe,  dass  Allerhöchstdieselben,
  wenn  sich  der  Fall  künftig  einmal  wieder  ereignen  sollte,  gegen
den  Römischen  Hof  dasselbe  zu  beobachten  geruhen  würden.  Von  Seiten
Hessens  bin  ich  denn  wirklich  auf  diese  Weise  accreditirt  worden.«  ...

922.  Staats-Minister  v.  Voss  an  den  Staats-Minister  Fehrn.  v.  d.  Reck.
Berlin  1806  Mai  24.

Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXII.  282.  a.  Concept,  ges.  Klewiz.

Die  püpstliche  Bestätigung  des  nominirten  Erzbischofs  von  Gnesen  und  Bischofs  ı#
Warschau,  Graf  Racıynski.2)
Antwortet  auf  die  Mittheilung  Reck’s  vom  15.  Mai:

.  »Was  zuförderst  das  Bisthum  Warschau  betrifft,  so  haben  des
Königs  Maj.  den  Grafen  v.  Raczynski  zum  wirklichen  Bischofe  von  Warschau
und  nicht  bloss  zum  Administrator  ernannt.  Der  römische  Hof  will  des
Fall  umkehren  und  sich  dies  vorschreiben  zu  lassen,  wäre  meines  Erachtens
gegen  die  königliche  Würde.  Dass  8.  K.M.  das  Bisthum  Warschau  nit
dem  Erzbisthume  Gnesen  in  Einer  Person  bloss  persönlich  vereinigt  haben,
ist  schon  aus  Schonung  gegen  den  Papst  geschehen,  um  nicht  sogleich  von
demselben  die  Aufhebung  des  erst  kürzlich  errichteten  Bisthums  Warschau
durch  wirkliche  Einverleibung  in  das  Erzbisthum  Gnesen  zu  verlangen.
Diese  aber  wird  zu  fordern  sein,  wenn  der  Papst  wirklich  nur  zum  Ad
ministrator  von  Warschau  sollte  ernennen  wollen;  wenigstens  wird  man  sul
diesem  Wege  die  Bestätigung  zum  Bischofe  erlangen.

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1)  Dies  war  doch  geschehen;  cfr.  Humboldt's  Bericht  vom  27.  August  150.
No.  637.  2)  Cfr.  No.  914,  923  und  955.