1806
Juni  6

542  Urkunden  No.  926—  927.

licher  Güter  gehabt  hatte,  so  wird  man  sich  tiber  diesen  Gegenstand  für
diessmal  nicht  aufhalten;  was  aber  die  obbenannten  drey  Dörfer:  Jemielne,
Chelm  und  Kosutow  anbelangt,  so  ist  der...  ..  unterfertigte  genöthiget,  diese
Sache  in  ihrem  ganzen  Lichte  E.  M.  in  Ehrfurcht  vorzustellen,  voll  Vertrauen,
  dass  derselbe  von  einem  die  Gerechtigkeit  so  viel  am  Herzen  haberden
  Monarchen,  was  billig,  ....  erhalten  werde.

Im  Jahre  1391,  wie  es  die  beygelegte  Urkunde  beweiset,  sind  diese
drey  Dörfer  Jemielno,  Cheim  und  Kosutow  dem  jeweligen  Bischof  von
Krakau  als  Entschädigung  für  vielfältige  in  seinen  Bischöflichen  Gütern:
Stawkow,  Lipowiec  und  tibrigen  durch  Johan  Herzog  von  Troppau  unl
Ratibor  ausgetibten  Verwüstungen  von  demselben  Herzoge  abgetreten  und
geschenkt  worden  und  zwar  mit  allen  den  Rechten  und  Privilegien,  wie  sie
sonst  der  obbenannte  Herzog  Johan  im  erblichen  uud  unabhängigen  Bksitze
  hatte.

Vom  Jahre  1391  an  bis  1798  waren  immer  die  Bischöfe  von  Krakaı
im  ungestörten  Besitze  dieser  Dörfer  und  haben  gänzliche  Einkünfte  von
denselben  gezogen,  ohne  jemanden  Steyer  (!)  oder  sonst  andere  Gibigkeiten
zu  verabfolgen  schuldig  zu  seyn.

Im  Jahre  1768,  wo  die  Barrer  Confederirten  öfters,  um  den  Russen
zu  entfliehen,  auf  die  andere  Seite  des  Flusses  Pechenscha  sich  begeben
und  die  obbenannten  Dörfer  Jemielno,  Chelm  und  Kosutow,  besonders  aber
den  darin  wohnenden  bischöflichen  privilegirten  Voygt  Namens  Grochowsk
beunruhiget  haben:  so  hat  derselbe  ohne  Vorwissen  des  damaligen  Fürt-Bischof
  Soltyk  den  in  der  Nähe  stehenden  preussischen  Offcier  gebeten,
ihm  einige  Soldaten  zu  schicken,  um  seine  Vogtey  sowohl,  als  die  bischäflichen
  Dörfer:  Jemielno,  Chelm  und  Kosutow  gegen  solche  Ueberrumpelungen
sicher  zu  stellen.  Seit  dieser  Epoche  ist  immer  diese  Salvegarde  daselbst
geblieben,  ohne  dass  der  Bischof  jemals  um  dieselbe  gebeten  hätte:  Doch
hat  es  auf  keine  Weise  den  Bischof  verhindert,  sein  voriges  und  volles  Recht
in  diesen  Dörfern  auszuüben.

Erst  im  Jahre  1798  sind  preussische  Commissarien  angekommen,  um
diese  drey  Dörfer  für  die  königliche  Kammer  einzuziehen.  Der  bischöfliche
Commissarius  Namens  Stokowski  hat  ihnen  Vorstellungen  gemacht,  auf  welche
keine  andere  Antwort  erfolgte,  als  dass  sie,  ohne  in  die  Rechte  des  Bischof:
einzugehen,  dem  ihnen  höchsten  Orts  ertheilten  Befehl  gehorchen  müsseı.
Verschiedene  des  besagten  Stokowski  mit  diesen  Commissarien  Korrespondenzen
  und  Verhandlungen  sind  in  Händen  des  gehorsamst  unterfertigten.

Es  blieb  bey  dem,  dass  der  kränkliche  und  bejahrte  Fürst-  Bischof
Turski  sich  bloss  an  die  besagten  königlichen  Commissarien  und  an  den
Landrath  zu  Pszezyna  durch  seinen  Plenipotenten  Stokowski  gewendet  hat,
ohne  diese  ganze  Sache  unmittelbar  E.  M.  oder  wenigstens  durch  den
Direk[t]orial-Minister  Grafen  Hoym  vorgestellt  zu  haben.  Dieser  Bischof
starb  bald  darauf,  im  März  1800;  und  nach  seinem  Todt,  durch  5  Jahre