Paderborn.  Domkapitel.  563

Zur  Verwaltung  der  Dom-Kapitularischen  Gerechtsame  und  des  Vermögens,
  imgleichen  zu  Besorgung  der  sonstigen  Angelegenheiten  des  Dom-Kapituls
  sind  38  Officianten  angesetzt.  Es  wird  nothwendig  seyn,  festzusetzen,
  dass  bey  Erledigungs-Fällen  jedesmal  bey  der  Kammer  tber  die
Wiederbesetzung  angefragt  werden  mtisse,  welche  dann  die  Nothwendigkeit
näher  beurteilen  wird.

Der  jährliche  Ertrag  der  Reventien  des  Dom-Kapituls  mit  Einschluss
desjenigen,  der  dem  Clero  secundario  daran  zustehet,  ist  auf

63183  Rthir.  20  Gr.  9  Pfg.
und  nach  Abzug  der  Administrations-Kosten  &amp;  10236  -  19  -  4  -

Men...  62947  Rthlr.  1  Gr.  5  Pfg.

ausgemittelt  und  sind  die  Naturalien  nach  zwanzigjährigen  Durchschnitts-Preisen
berechnet  worden.  Die  darunter  mit  begriffene  Revenüen  des  Cleri  secundarii
betragen  jährlich  5509  Rthlr.  an  Geld,  38  Scheffel  11/,  Himten  Weitzen,  1061
Scheffel  Rocken,  863  Scheffel  Gerste  und  1430  Scheffel  Hafer.  Das  dem  Dom-Kapitul
  zur  Benutzung  zustehende  Vermögen  ist  bisher  in  58  Registern,  und
das  des  Cleri  secundarii  in  5  Registern  verrechnet  worden.  Die  Dignitarien,
Geistlichen  Officialen  und  Obedientiarien  haben  über  ihre  besondere  Einkünfte
  besondere  Rechnungen  durch  ihre  Rezeptoren  fiihren  lassen.  Die
Vervielfältigung  der  Register  hat  wohl  darin  mit  ihren  Grund,  dass  in  spätern
Zeiten  das  Dom-Capitul  teils  durch  fürstliche,  teils  durch  Privat-Fundationen
beträchtliche  Vermögenszuwüchse  erhalten  hat,  welche  in  besondern  Registern
berechnet  worden.  Im  Fall  E.  K.M.  das  einstweilige  Bestehen  des  Dom-Kapituls
  und  damit  das  Fortgehen  der  bisherigen  Administration  zu  beschliessen
  geruhen  sollten,  scheint  es  nothwendig  zu  seyn,  eben  80,  wie
beim  Dom-Kapitul  zu  Hildesheim  geschehen  ist,  die  bisherige  Register-Einfiehtung
  beibehalten  und  die  Administration  des  Dom-Kapituls  sowohl,  als
des  Cleri  secundarii  in  der  Art  leiten  und  controlliren  zu  lassen,  dass:

1.  sämmtliche  Rendanten  und  Offizianten  für  den  Staat  verpflichtet;

2.  sämmtliche  Rechnungen,  sowohl  die  des  Dom-Capituls  als  des  Cleri
secundarii,  durch  einen  Kammer-  Commissarius  mit  Zuziehung  eines  Calcu-Istoris
  abgenommen;

3.  jedem  Dignitario,  Officiali,  Obedientiario,  Vicario  und  Beneficiato  die
Verbindlichkeit  anferlegt  werde,  von  seinem  besondern  Einkommen  eine  getreue
  Administrations-Rechnung  zu  ftihren  und  solche  ebenfalls  vom  Kammer-Commissario
  abnehmen  zu  lassen;

4.  die  bisherige  Register-Einrichtung  genau  beobachtet,  aus  den  einzeinen
  Registern  nichts,  als  was  bisher  etatsmässig  gewesen,  zu  andern
herüber  genommen  und  aus  jedem  Register  nichts  mehr,  als  wirklich  eingenommen,
  verteilt;

6.  alle  und  jede  in  der  Vermögens-  Administration  des  Dom-Kapituls
sowohl,  als  der  Dignitarien,  Officialen  und  Obedientiarien  vorzunehmende

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1806
Juni  22