572  Urkunden  No.  934-936.

ug  ad  V.  ist  gut,  nur  müssen  die  Missionarien  sogleich  ausser  aller  Thätgkeit
  in  Beziehung  suf  diesen  ihren  bisherigen  Beruf  gesezt  werden.«

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Angern,  Charlottenburg  1806  Juli  31.
Ausfertigung  a.  a.  O.  des  Conceptes.

Juni  23  935.  Rescript  des  Niedersächsischen  Departements  an  die  Halberstädtische
  Kammer.  Berlin  1806  Juni  23.
R.  70.  Hildesheim.  I.  VI.  16.  Concept,  gez.  Hagen;  Anweisung  von  Koepken.
Die  Geistlichen  der  aufgehobenen  Klöster  sollen  für  Pfarrstellen  ausgebildet  und  verwendet
  werden.

»Mit  Euerm  Berichte  vom  24.  v.  M.  ist  das  Verzeichniss  der  zur  Beet
sorge  qualificirten  Geistlichen  aus  den  aufgehobenen  Klöstern  in  den  Fürstenthtimern
  Halberstadt  und  Hildesheim  hier  eingegangen.  Wir  billigen  es  vollkommen,
  dass  nach  Euerm  Vorschlage  zur  fernern  Ausbildung  derjenigen
Subjecte,  die  bisher  zu  Pfarrstellen  noch  nicht  vollständig  und  formel  gqualıfieirt
  sind,  mit  dem  Vicariate  die  nöthige  Rücksprache  gehalten  und  alle
Erforderliche  verfügt  werde,  um  sie  ihrem  Stande  gemäss  einst  für  den
Staat  benutzen  zu  können.  Da  sie  auch  unbedenklich  gehalten  sind,  für
den  Pensionsgenuss  angemessene  Beschäftigungen  zu  übernehmen,  so  kanı
ihnen  auch  wohl  die  Anweisung  gegeben  werden,  interimistisch  den  vorzüglich
  beschäftigten  Pfarrern  an  die  Hand  zu  gehen,  um  sich  dadarch
noch  mehr  zur  eigenen  Bekleidung  einer  Pfarrstelle  auszubilden,  und  ei
könne  alsdann  denen,  die  sich  hierbei  vorzüglich  auszeichnen,  auch  die
besten  von  den  erledigten  Pfarrstellen  versprochen  werden.

Die  Ausführung  dieses  Plans  habt  Ihr  gemeinschaftlich  mit  dem  General
Vicariate  zur  Ausführung  zu  bringen.«

Sept.  1  Das  Niedersächsische  Departement  ersucht  am  1.  September
1806  Massow,  die  Regierungen  anzuweisen:  »darauf  zu  halten,  dass  die
Klöster  keinen  Andern  als  pensionirten  Kloster-Geistlichen  Pfarrstellen  übertragen.

  «

Juni  24  936.  Das  Geistliche  Departement  an  das  Hoheits-  Departement.
Berlin  1806  Juni  24.
R.  46.  B.  165.  a.  Ausfertigung,  gez.  Massow.

Regt  die  Wiederaufnahme  der  Maassnahmen  wegen  Ueberlassung  katholischer  Kirchen
an  protestantische  Gemeinden  an.!)

.  »Jetzt  nach  wiederhergestelltem  Frieden  in  den  Schlesischen  Provinzen
  ist  von  verschiedenen  protestantischen  Gemeinden  unmittelbar  ber
des  Königs  Maj.  das  Gesuch  um  Einräumung  katholischer  Kirchen  erneuert

1:  Cfr.  No.  893  und  943.