574  Urkunden  No.  936-938.

Ft  sion  um  Zurückgabe  der  ihnen  von  den  Katholiken  entzogenen  Kirchen:
weist  51  derartige  Untersuchungen  im  Bommer  1806  nach.  In  den  Akten
des  Geheimen  Staats-Archives  beruhen  noch  heute  etwa  60  Fascikel  mi:
diesen  Gesuchen  Schlesischer  Gemeinden,  die  einzein  untersucht  und  nach
der  Rechtslage  pro  oder  contra  entschieden  wurden,  oder  auch  unerledigt
geblieben  sind;  ebenso  haben  sich  in  der  Schlesischen  Ministerial-Registratur.

im  Staatsarchive  zu  Breslau,  eine  Reihe  solcher  Untersuchungen  erhalten

Juni  28  937.  Cabinets-Ordre  an  die  Staats-Minister  v.  Massow  und  v.  Anger.
Charlottenburg  1806  Juni  28.
B.  70.  Heiligenstadt.  IL  LX.  13.  Abschrift.
Mahnung,  den  Beschwerden  der  protestantischen  Gemeinde  zu  Duderstadt  endlii
abzuhelfen.t)  Der  Indifferentismus  der  Dikasterien  darf  nicht  geduldet  werden.
.  »Ich  kann  es,  indem  ich  Euch  die  anliegende  Beschwerde  de:
protestantischen  Gemeine  zu  Duderstadt?)  zufertige,  nicht  bergen,  dass  &amp;
Mir  sehr  missfällig  ist,  dass  die  Angelegenheit  wegen  Einrichtung  eine
ordentlichen  protestantischen  Kirchen-Sistems  an  diesem  Orte,  die  nun  schoz
vier  Jahre  dauert,  so  lau  und  mit  so  sichtlicher  Gleichgültigkeit  betrieben
worden  ist.  Es  ist  in  der  That  auffallend,  dass,  während  den  katholischen
ohne  alle  Umstände  eine  bis  dahin  lutherische  Kirche  zu  Goslar  eingeräumt
worden,  man  der  zahlreichen  protestantischen  Gemeine  zu  Duderstadt  nur
die  vor  den  Thoren  belegene  Ursuliner-Kirche,  die  so  klein  ist,  dass  sie
kaum  den  3'  Theil  der  Gemeinde  fassen  kann,  zum  Mitgebrauch  einrärmen
  will,  worliber  es  keiner  Frage  bedurfte,  da  Ich  über  das  Schicksal  de:
Klosters  selbst  entscheiden  und  die  Kirche  den  Protestanten  ganz  einrätmen
  konnte,  wenn  dadurch  die  Absicht  hätte  erreicht  werden  können.  Uni
was  soll  Ich  von  der  Cammer,  mit  der  zugleich  das  Consistorium  vereinigt
ist,  denken,  die  auf  den  Einwand,  dass  die  Kirche  zu  klein  sey,  erwiedert.
dass  doch  jeder  Protestant  alle  14  Tage  einmal  den  Gottesdienst  bequem
abhalten  könne.  Muss  Ich  es  denn  noch  öfter  wiederhohlen,  dass  bey  aller
Toleranz  gegen  die  verschiedenen  christlichen  Religions-Bekenntnisse  Ich
den  Indifferentismus  in  Glaubens-Sachen  als  höchst  verderblich  hasse,  um
Meinen  Dicasterien  endlich  einmal  begreiflich  zu  machen,  dass  es  eine  ihre!
ersten  Pflichten  ist,  tiberall  dafir  zu  sorgen,  dass  die  Protestanten,  wo  sich
eine  Gemeinde  derselben  bilden  kann,  eine  angemessene  kirchliche  un!
Schul-Einrichtung  erhalten.  Die  Gemeinden  selbst  sind  bis  jetzt  noch  imme
sehr  bereitwillig  gewesen,  nach  ihren  Kräften  sowohl  zu  den  Kosten  der
ersten  Einrichtung,  als  zu  den  Unterhaltungs-Fonds  beizutragen,  und  Id
habe  noch  in  keinem  Falle  dieser  Art  die  etwa  nothwendigen  Zuschiss®
verweigert.  Wenn  dennoch  hierunter  nur  langsame  Fortschritte  gemalt

1)  Cfr.  No.  591,  968  und  962.  2)  Vom  9.  Juni  1806.