Nuntius.  Konkordat.  Schlesien.  577

Goertz  hatte  die  Initiative  zur  Korrektur  ergriffen;  er  war  schon  1790
Botschafter  beim  Wahlkonvente  gewesen.  Die  Korrektur  betraf  u.  a.  die
Aenderung  der  Bezeichnung:  »universae  ecclesiae«  in  »catholicae«.

1
Juni

806
i  30

Noch  an  demselben  4.  Juli  1806  hatte  Goertz  hierüber  in  einer  Juli  4

chiffrirten  Depesche  berichtet:  »Le  nonce  lui-m&amp;me  paroit  honteux  de  ce
debut.«

939.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Graf  Hoym.  Breslau  1806
Juni;  das  Datum  ist  nicht  ausgefüllt.

RB.  89.  32.  E.  Ausfertigung.

Bittet  um  Bescheid  auf  seinen  Bericht  vom  5.  April  18031)  »wegen  eines  besonderen
Provincialats  für  die  barmherzigen  Brüder  in  Schlesien«.

.»E.  M.  haben  mich  auf  diesen  Bericht  noch  nicht  mit  Allerhöchster
  Genehmigung  versehen  und  ohne  Zweifel  diese  Angelegenheit  absichtlich
  beseitigt,  weil  zu  eben  der  Zeit  in  andern  königlichen  Provinzen
Kloster-Secularisationen  vorgenommen  wurden.  Allein  die  barmherzigen
Brüder  sind  keine  solche  Mönche,  die,  wenn  auch  alle  Klöster  aufgehoben
wirden,  ein  gleiches  Schicksal  verdienten.  Sie  nehmen  hülflose  Kranke
ohne  Unterschied  der  Religion  in  Cur  und  Pflege,  und  für  die  dortige  Gegend
Oberschlesiens  ist  ein  solches  Hospital  noch  sehr  nötig.  Deshalb  genehmigten
bereits  des  Königs  Friedrich  II.  Majestät  das  Etablissement  eines  dergleichen
neuen  Klosters  zu  Neustadt,  und  es  ist  ftir  diesen  District  sehr  wohlthätig
befunden  worden.  Jetzt  tritt  noch  der  besondere  Umstand  ein,  dass  diese
barmherzigen  Brüder  ihre  Pflanz-Schulen  zu  München,  Neuburg  und  Mannheim
  hatten,  woher  sie  besonders  ihre  geschickten  Chirurgos  und  Apotheker
20gen.

Ihre  Verbindung  mit  Bayern  ist  aber  nunmehr  ganz  aufgehoben,  und
da  E.  M.  in  Allerhöchstdero  sämmtlichen  Provinzen  allen  klösterlichen
Nexum  mit  auswärtigen  Orden  abgeschafft  haben,  so  habe  auch  den  schlesischen
  barmherzigen  Brüdern  aufgegeben,  sich  aller  fernern  Verbindungen
mit  den  bairischen  Klöstern  zu  enthalten.  Eben  desshalb  müssen  sie  aber
auch  in  Bezug  auf  ihre  Ordens-Verhältnisse  unter  andre  geistliche  Obern
gesezt  werden.  Da  nach  ihren  Ordens-Statuten  drey  Klöster  eine  eigne
sogenannte  Provinz  ausmachen,  und  nur  zwey  dergleichen  Klöster,  nämlich
zu  Breslau  und  Neustadt,  in  Schlesien  existiren,  so  kann,  wenn  E.  M.  das
Pilchowitzer  Etablissement  genehmigen,  ein  besonderer  einländischer  Provincial
gewählt  und  dadurch  ihre  Disciplinar-Verfassung  in  die  besten  Verhältnisse
gesezt  werden.  Ich  werde  daftir  sorgen,  dass  diese  Klöster  nur  dem  Namen
nach  existiren  und  als  Hospital-Anstalten,  welches  sie  auch  eigentlich  sind,
bestens  benuzt  und  controllirt  werden.  Es  miissen  sich  dergleichen  Subjecte
U  Chirurgen  und  Apothekern  auch  im  Einlande  gut  anlehren  lassen,  und

mm

l)  No.  575.
Granier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche.  IX.  37

Juni,
Ende.