1806
Juli  22

Juli  22

Juli  28

Juli  23

584  Urkunden  No.  94—946.

Frage  in  die  von  uns  angestellten  Erwägungen  nicht  haben  befasst  werd:
können,  nicht  mit  zu  erstrecken  nötig  sein  würde.«

Postscript,  gez.  Massow  pro  Reck:

»Wegen  der  in  fine  des  Berichts  erwähnten  Ordens-Balley  Brandenburg
glaube  ich  zur  Erläuterung  noch  nachträglich  anftihren  zu  müssen,  dass  bei
derselben  die  Nothwendigkeit  der  Erbittung  des  landesherrlichen  Consenses
zu  Alienationen  aller  Art  und  die  Ungtiltigkeit  der  Alienationen  ohne  diesen
Consens  verfassungsmässig  ist  und  sich  von  selbst  verstehet,  auch  hieraus
eine  Analogie  auf  die  eigentlichen  Objecte  des  Berichts  gezogen  werden
kann.«

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:
»28.  July  1806.
Der  in  fine  anheimgestellte  Antrag,  mit  den  beygefügten  beyden  Be
strietionen,  ist  zu  approbiren.«

Hiernach  Cabinets-Ordre  an  Reck,  Goldbeck  und  Haugwitz,  Charlottenburg
  1806  Juli  28.
BR.  46.  B.  163.  O.  Ausfertigung.

945.  Das  Hoheits-Departement  an  das  Geistliche  Departement.  Berlin

1806  Juli  23.
RB.  46.  B.  165.  &amp;.  Ausfertigung,  gez.  Massow  pro  Reck.

Die  Beschirerden  des  Bischofs  von  Breslau  an  den  Papst  über  die  weltliche  Regierune!!

»In  dem  Berichte,  welchen  der  Fürst-Bischof  von  Breslau  nach  der
hergebrachten  Sitte  und  den  Vorschriften  der  Catholischen  Kirche  über  den
Zustand  seiner  Bischöflichen  Diöces  an  den  Papst  in  gegenwärtigem  Jahre
erstattet,  führt  er  beinahe  in  jeder  Zeile  Beschwerde  tiber  die  weltliche
Regierung,  vorzüglich  in  Rücksicht  der  verordneten  Einziehung  der  weniger
gebrauchten  Catholischen  Kirchen  und  deren  Einräumung  zum  protestantischen
  Gottesdienste.  Ob  nun  gleich  das  Hoheits-Departement  der  Meinung
ist,  dass  dieser  Bericht  nach  Rom  nicht  zu  befördern  sey,  so  glaubt  es  auch
noch,  dass  man  sich  nicht  hierbey  beruhigen  könne,  sondern  daraus  Veranlassung
  nehmen  müsse,  Sr.  K.  M.  hierüber  gemeinschaftlichen  Vortrag  21
thun,  um  durch  Aufhebung  der  wegen  Einräumung  der  Catholischen  Kirche
an  protestantische  Glaubens-Genossen  getroffenen  Verfügungen  möglichen
Mishelligkeiten  vorzubeugen.

In  dieser  Rücksicht  ist  das  .  .  .  Schreiben  an...  .  Hoym  von  dem
Hoheits-Departement  erlassen  worden.«?)...

1)  Cfr.  No.  943.  2;  No.  946.