Ritterorden.  Breslau.  585

946.  Das  Hoheits-Departement  an  den  Staats-Minister  Graf  Hoym.
Berlin  1806  Juli  23.
B.  46.  B.  165.  a.  Abschrift,  gez.  Massow  pro  Reck.
Der  Jahresbericht  des  Bischofs  von  Breslau  an  den  Papst  und  die  darın  enthaltenen
Beschwerden  über  die  weltliche  Regierung!)

»Bey  dem  Hoheits-Departement  hat  der  Fürst-Bischof  von  Breslau  in
der  8.v.r....  anliegenden  Vorstellung  vom  10.  Junii  c.  gebeten,  die...
anliegende  Bittschrift  an  den  Papst  um  Befreyung  von  der  persönlichen  Erscheinung
  in  Rom  und  den  Bericht  über  den  Zustand  seiner  Bischöflichen
Diöces  nach  Rom  zu  befördern.

Gegen  die  Willfahrung  des  Gesuchs  an  und  für  sich  betrachtet  würde
sich  so  wenig,  wie  es  sonst  geschehen,  etwas  zu  erinnern  finden,  wenn  der
Inhalt  des  Berichts  dem  nicht  entgegenstände.  Es  ist  nemlich  derselbe...
beinahe  durchweg  eine  Beschwerde  und  Klage  über  die  weltliche  Regierung,
so  dass  er  in  dieser  Rücksicht  unmöglich  an  den  Papst  befördert  werden  kann.

Ausserdem  aber  giebt  die  in  demselben  hervorleuchtende  Stimmung
eine  neue  Veranlassung,  8.  K.  M.  mit  Anzeige  dieses  Umstandes  in  einem
gemeinschaftlich  von  E.  E.,  dem  Hoheits-  und  dem  geistlichen  Departement
abzustattenden  Bericht  die  Gründe  vorzulegen,  welche  die  Aufhebung  der
wider  die  Catholicken  in  Hinsicht  auf  die  Herausgabe  und  die  Einräumung
ihrer  Kirchen  an  die  Protestanten  genommenen  Maasregeln  rathsam  machen.

Das  Hoheits-Departement  hält  daftir,  dass  sich  dieser  Bericht  des  Fürst-Bischofs
  an  den  Papst  ganz  dazu  eigne,  Sr.  K.  M.  Allerhöchsten  Person
vorgelegt  zu  werden  und  sich  deshalb  die  erforderlichen  Immediat-Befehle
zu  erbitten,  wobey  auch  das  Hochlöbliche  Departement  der  Auswärtigen
Angelegenheiten  zur  Concurrenz  einzuladen  seyn  dürfte.  Wie  denn  auch
gedachtes  Departement  der  Meinung  ist,  dass  eg  wohl  angehen  möchte,  dem
Fürst-Bischof  nomine  Ministerii  eine  Rectification  zugehen  zu  lassen,  ohne
jedoch  diesen  ganzen  Vorgang  als  einen  Bewegungs-Grund  zu  Milderung
der  Maasregeln  in  Rücksicht  der  Kirchen-Einräumung  anzugeben.

Vorläufig  glaubet  das  Hoheits-Departement,  dass,  um  künftig  diesen
unzulässigen  Recurs  nach  Rom  zu  inhibiren,  welcher  sonst  dennoch  heimlich
  erfolgen  möchte,  Meidung  jener  Beschwerde  desto  nöthiger  sey;  eine
Mässigung,  welche  die  Mission  des  Nuntius  Genga  nach  Deutschland,  wo
er  nicht  ermangeln  wird  von  allen  Seiten  Nachrichten  einzuziehen,  ebenfalls
anräthig  macht.

Sollten  E.  E.  hierunter  mit  uns  einstimmen,  so  ersuche  ich  Dieselben
...  die  weiteren  Angebungen  dieserhalb  ....  einzuleiten.«

Eine  Antwort  Hoym’s  liegt  nicht  mehr  vor.

1)  Cfr.  No.  945.

1806
Juli  23