592  Urkunden  Nu.  951—952.

1806  5,  951.  Das  Hoheits-  und  das  Geistliche  Departement  an  den  Staats
Minister  v.  Angern.  Berlin  1806  August  20.

v2»  B.  3.  69.  Concept,  gez.  Massow;  Anweisung  von  Raumer.  Ausfertigung  RB.  70.  Münster  IL

Die  Einschränkung  der  katholischen  Abstinenz-Gebote  in  Münster  ist  ohne  Mitwrrkung
des  General-Vikariat-  Amtes  unthunlich.

.  »Auf  Dero  ...  Schreiben  vom  13.d.M.  ...  betreffend  die  Einschränkung
  der  catholischen  Abstinenz-Gebote  durch  Bewirkung  einer  päpitlichen
  Dispensation  .  .  .  erwiedern  wir...  ..,  dass  diese  Angelegenheit  zu
bestimmten  Befehlen  an  das  Mitinstersche  General-Vicariat  unsers  Erachtens
gar  nicht  geeignet  ist.  Eben  so  wenig  wird  eine  Negotiation  zu  Rom  ohne
ein  Attest  des  Vicariats  von  Wirkung  seyn.  Uns  scheint  es  daher  am  ratbsamsten,
  dass  die  Kammer  das  Vicariat  blos  einlade,  keinesweges  aber
ihm  befehle,  nicht  gerade  das  Hildesheimsche  Verfahren  zum  Muster,  sondern
nur  auf  Erleichterung  Bedacht  zu  nehmen.  Sollte  dieses  nicht  fruchten,  so
wird  es  besser  seyn,  die  Sache  auf  sich  beruhen  zu  lassen,  als  dass  ihr
irgend  ein  Anstrich  von  Eingriff  in  die  Gewissen  gegeben  werde.«  ...

Aug.  22  952.  Immediat-Bericht  der  Staats-Minister  Frhr.  v.  d.  Reck,  v.  Massow
und  Frhr.  v.  Schroetter.  Berlin  und  Ripkeim  bei  Königsberg  1806  August  22
und  10.

R.  89.  32.  B.  Ausfertigung,  gez.  Massow  für  Beck;  Schroetter.
Zur  Erweiterung  der  Armen-Anstalten  der  Stadi  Danzig  sollen  das  Dominikanrund
  das  Karmeliter-Kloster  in  Danzig  aufgehoben  werden.

»Die  zweckmässige  Würksamkeit  des  neuerdings  in  Danzig  aus  Gliedern
der  Btirgerschaft  constituirten  Armen-Collegii  wird  dadurch  sehr  geschwächt
und  gehindert,  dass  es  in  der  dortigen  Stadt  an  einem  tauglichen  Gebäude
fehlt,  in  welchem  sowohl  unverschämte  Bettler  und  Müssiggänger,  die  nicht
arbeiten  wollen,  sondern  dem  Publico  durch  Almosensuchen  zur  Last  fallen.
zur  Arbeit  angehalten,  als  auch  solchen  Personen,  die  wohl  arbeiten  können
und  wollen,  Gelegenheit  und  Unterkommen  zur  Arbeit,  und  endlich  den
gänzlich  hülflosen,  zur  Arbeit  unfähigen  Personen  wenigstens  Wohnung
und  Heitzung  und  bei  erweiterten  Hülfsmitteln  auch  freie  Kost  verschaft
werden  kann.  Zwar  ist  in  dem  Revier  des  sogenannten  Spendhauses  ein
Gebäude  vorhanden,  welches  als  Armen-Institut  jene  Zwecke  erfüllen  sollte,
allein  wie  ich,  ...  .  Schroetter,  mich  bei  meiner  letzten  Anwesenheit  persönlich
überzengt  habe,  ist  der  Raum  in  diesem  Gebäude  so  äusserst  beschränckt,
dass  dasselbe  dem  grossen  und  weitem  Zwecke  durchaus  nicht  genügt.  Die
Unterstützung  der  Armen  in  Danzig  aber  ist  bis  auf  einige  mit  besondern
Fonds  versehene  Partikulär-Anstalten  lediglich  auf  milde  Beiträge  der  Bürgerschaft
  fundirt  und  diese  dürften  in  den  ersten  Jahren  bei  den  immerfort
steigenden  Bedürfnissen  schwerlich  so  viel  Ueberschüisse  gewähren,  dass  mit
Hülfe  derselben  ein  neues  Armenhaus  gekauft  oder  gebaut  werden  könnte.