Münster.  Danzig.  593

Dagegen  befinden  sich  in  Danzig  noch  zwey  katholische  Mannsklöster
der  Dominicaner  und  Carmeliter,  von  denen  das  erstere  aus  37  und  das
letztere  aus  18  Conventualen  besteht  und  die  mit  ansehnlichen  massiven
Gebäuden  aller  Art  verschen  sind.  Nach  dem  Gutachten  einer  aus  Gliedern
der  Westpreussischen  Landes-Collegien  hiezu  niedergesezten  Commission
steht  der  Aufhebung  dieser  Klöster  durchaus  nichts  entgegen;  dass  der
grosse  Haufe  die  Aufhebung  der  Klöster  als  eine  gleichgültige  Sache  betrachtet,
  zeigt  die  Erfahrung  bei  allen  in  West-  und  Neu-ÖOstpreussen  bereitg
  versuchten  mehrern  Operationen  dieser  Art;  in  der  Stadt  Danzig  wird
dies  um  so  mehr  zutreffen,  da  der  bei  weitem  grösseste  Teil  der  Einwohner
aus  Protestanten  besteht.  Für  die  religiösen  Bedürfnisse  der  Katholiken
können,  wenn  es  bey  näherer  Untersuchung  als  notwendig  befunden  werden
sollte,  die  Kloster-Kirchen  noch  ferner  als  solche  erhalten  und  die  Abwartung
  des  äussern  Gottesdienstes  in  denselben  nach  wie  vor  einem  oder
zwey  Conventualen  unter  Aufsicht  des  Diöcesan-Bischofs  tiberlassen  werden.
Zur  Unterbringung  der  Conventualen,  die  nicht  etwa  wie  anderweit  die
Reduction  ihres  Klosters  als  eine  erwünschte  Gelegenheit  ergreifen,  sich  dem
Weltgeistlichen-Stande  zu  widmen,  sind  andre  Klöster  derselben  Ordens-Regel
in  E.K.M.  Staaten  vorhanden;  das  Interesse  derselben  kann  dadurch  noch
mehr  an  die  Aufhebung  gekntipft  werden,  dass  einem  Jeden  von  ihnen  aus
dem  Kloster-  Vermögen  ein  Viaticum  von  50—100  Rthir.  ausgezahlt  wird.

Die  Gebäude  dieser  Klöster  aber  werden  das  Armen-Collegium  in  den
Stand  setzen,  etwas  Grosses  in  dieser  Art  zu  unternehmen  und  sich  dem
Muster  der  Hamburger  Armen-Anstalten  zu  nähern.

Das  Vermögen  des  Dominicaner-Klosters  besteht  in  16570  Rthlr.  Capitalien
  und  in  dem  auf  375  Rthlr.  berechneten  jährlichen  Ertrag  einiger
kleinen  in  Miete  ausgethanen  Häusern.  Das  Carmeliter-Kloster  hat  ausser
einigen  kleinen  städtischen  Grundstücken  nur  2410  Rthir.  Capital-Vermögen-Unsers
  ...  Dafürhaltens  kann  von  diesem  Vermögen  nicht  wohl  ein  nutzbarer
  Gebrauch  gemacht  werden,  ale  wenn  dasselbe  zugleich  dem  städtischen
  Armen-Collegio  als  ein  Fond  zur  Bestreitung  der  ersten  Einrichtungsund
  fortlaufenden  Reparatur-Kosten,  welche  die  Gebäude  erfordern  werden,
geschenckt  wird.

Die  Erweiterung  der  Armen-Anstalten  aber  wird  besonders  in  diesem
Jahr  um  so  dringender  und  notwendiger,  als  der  gehemmten  Schiffarth
wegen  alle  Gewerbe  in  Danzig  äusserst  darnieder  liegen  und  das  Polizey-Direetorium
  besonders  ftir  den  Winter  die  grösste  Verlegenheit  fürchtet.

Ehrerbietigst  tragen  wir  dahero  darauf  an:

Dass  E.  K.M.  die  Aufhebung  des  Dominicaner-  und  des  Carmeliter-Klosters
  zu  Danzig  und  die  Translocation  der  Conventualen  in  andere  Klöster
derselben  Ordens-Regel  zu  genehmigen  und  dabey  zu  bestimmen  geruhen
mögen,  dass  die  zu  den  Klöstern  gehörigen  Gebäude  und  Grund-Stticke  der
Stadt  Danzig  zur  Erweiterung  der  vorhandenen  und  Errichtung  grösserer

6Granier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche  IX.  38

Aug

1806

.22