594  Urkunden  No.  952-954.

Ang.  22  Armen-Anstalten  geschenckt,  das  Capital-Vermögen  beider  Klöster  aber,  wenn
zuvor  jedem  Conventualen  ein  Reise-Geld  von  50  bis  100  Rthir.  daraus
verabreicht  worden,  als  ein  der  Administration  des  Armen-Collegii  anvertrauter
  Fond  zur  Bestreitung  der  ersten  Einrichtungs-  und  der  Reparatur-Kosten
  huldreichst  überlassen  werden  möge.«

Aug.  26  Rand-Verfügung  geschrieben  von  Beyme:
»26.  August  1806.
Unbedenklich.  «

Weitere  Akten  hierüber  in  R.  7.  B.  24.

Aug.  25  Rescript  an  Humboldt  s.  unter  dem  22.  August  1802,  No.  473,  Anm.

Aug.  26  Verftigung  Hoym’s  s.  unter  dem  12.  Juli  1806,  No.  942.

Ang.  26  Bericht  der  Kammer  zu  Bialystok  8.  unter  dem  24,  Juli  1804,
No.  738.

Aug.  9  Bericht  von  Goertz  s.  unter  dem  8.  August  1806,  No.  950.

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Sept.  1  953.  Das  Niedersächsische  Departement  an  den  Staats-Minister
v.  Massow.  Berlin  1806  September  1.
R.  52.  132.  Ausfertigung,  ger.  Hagen.
Pfarrstellen  bei  Frauen-Klöstern  sollen  nur  pensionirten  Geistlichen  übertragen
werden.

...  Bemerkt:  »wie  es  wohl  gut  wäre,  wenn  die  Regierung  [zu  Magdeburg]
  mit  bestimmter  Anweisung  versehen  werde,  darauf  zu  halten,  dass  die
Klöster  keinem  Andern  als  pensionirten  Kloster-Geistlichen  Pfarrstellen  übertragen.
  Darum  bitten  wir  E.  E....,  zumal  da  Klöster  nur  so  lange  zu
dieser  Wahl  verpflichtet  seyn  können,  als  sich  unter  den  pensionirten  katholischen
  Geistlichen  qualificirte  Bubjecte  vorfinden.  Diese  verdienen  aber
auch  vorzüglich  gewählt  zu  werden,  theils  um  ihnen  bei  ihrer  jetzigen  völligen
Unthätigkeit  einen  angemessenen  Wirkungskreis  wieder  anzuweisen,  theils
um  ihre  Einnahme  zu  verbessern,  und  theils  um  den  Staat,  wo  nicht  ganz,
doch  grösstentheils  ihre  Pensionirung  zu  ersparen.«

Nach  Zustimmung  der  Magdeburger  Regierung,  vom  11.  Oktober
1806,  sollen  die  Frauen-Klöster  hierzu  angewiesen  werden;  Massow  an  die
Magdeburger  Regierung  und  an  das  Niedersächsische  Departement,  Berlin

Nov.  25  1806  November  25.

Schreiben  des  Niedersächsischen  Departements  s.  unter  dem
23.  Juni  1806,  No.  935.