1806
Sept.  3

Sept.  5

598  Urkunden  No.  955-967.

Die  Gebühren  der  Bischöflichen  Bullen  werden  nach  den  Summen  berechnet,
  zu  welchen  jedes  Bisthum  bei  der  Päpstlichen  Kammer  taxirt  ist.
Diese  Summe  ist  fiir  Gnesen  von  5000  Goldgulden.  Um  aber  die  Gebühren
  zu  vermindern,  ist  nur  eine  Taxe  von  1200  Goldgulden  angenommen
und  nachher  noch  eine  Verminderung  von  1/,  aller  redueiblen  Unkosten
verordnet  worden.  Was  nur  die  Summe  gross  macht,  ist,  dass  einige  der
nicht  reduciblen  Unkosten  sehr  bedeutend  sind.  So  beträgt  unter  diesen
die  sogenannte  propina  des  Papstes,  welche  der  heilige  Vater  persönlich
erhält,  allein  1316  Scudi.  Das  Portugiesische  Erzbisthum  Braga,  um  dies
zur  Vergleichung  anzufthren,  welches  gleichfalls  in  dem  letzten  Consistorio
proclamirt  worden  ist,  ist  nur  zu  4800  Goldgulden  und  also  zu  200  weniger
als  Gnesen  taxirt  und  hat,  trotz  der  erhaltenen  Ermässigungen  dennoch
wirklich  jetzt  15000  Scudi  bezahlen  müssen.«  ...

Der  Bericht  wurde  am  16.  Oktober  1806  »zum  Hoheits-Departement
abgegeben«  ;  eine  Antwort  liegt  nicht  vor.

956.  Immediat-Schreiben  des  Generalleutnants  v.  Bllcher.  Münster
1806  September  5.
RB.  59.  58.  C.  Ausfertigung.

Nothwendigkeit  der  Aufhebung  der  Dom-Kapitel  zu  Münster  und  zu  Paderborn.

.  »E.K.M.  halte  ich  mich  ftir  verpflichtet  ...  zu  melden:  dass  der
eigentliche  Grund  der  in  den  hiesigen  Provinzen  Statt  findenden  so  häufigen
Austretungen  und  der  daraus  hervorgehenden  Unmöglichkeit,  trotz  aller  angewandten
  Mittel  die  Infanterie-Regimenter  Kurfürst  v.  Hessen  und  v.  Hagken?)
zu  complettiren,  hauptsächlich  in  der  fortdauernden  Existenz  der  Dom-Capittel
zu  suchen  ist.  Die  meisten  Mitglieder  derselben  können  das  Ansehen  und
den  Einfluss,  welchen  sie  vormals  hatten,  noch  immer  nicht  vergessen,  sie
sind  und  bleiben  daher  tibel  gesinnt  und  verbreiten  diese  ihre  Gesinnungen
zum  Theil  durch  verhasste  Gertichte  von  Provinzen-Abtretungen  und  zum
Theil  durch  die  beschönigte  Aussicht  einer  glücklicheren  Verfassung  unter
der  Regierung  eines  Fürsten  Catholischer  Glaubens-Confession.  Der  fir
E.  K.  M.  Allerhöchstes  Interesse  völlig  gestimte  Dom-Dechant  Frhr.  v.
Spiegel  kann  mit  dem  besten  Willen  dieses  nicht  verhindern  und  befindet
sich  dadurch,  dass  die  Majorität  des  Dom-Capittels  gegen  ihm  ist  und  geine
zweckmässigsten  Vorschläge  verwirft,  selbst  oft  in  die  unangenehmsten  Verlegenheiten.
  So  lange  das  Dom-Capittel  nun  fortdauert,  behält  es  geinen
directen  Einfluss  auf  die  untere  Geistlichkeit  und  dadurch  mehr  oder  weniger
auf  alle  Einwohner  der  Provinz,  daher  man  bey  diesem  bleibenden  Ver-1)

  Ctr.  No.  959.
2)  No.  48  und  44,  z.  Th.  in  Paderborn  und  in  Münster  stehend.