Gnesen.  Warschau.  Duderstadt.  601

Hiernach  Cabinets-  Ordre  an  Voss,  Charlottenburg  1806  Sep-  1806
I  Sept.  11
tember  11.
R.  80.  Minüten  des  Cabinets.
Bericht  von  Humboldt  s.  unter  dem  8.  August  1806,  No.  960.  Sept.  6

Rescript  an  Humboldt  s.  unter  dem  22.  August  1802,  No.  473,  Anm.  Sept.  8

958.  Schreiben  des  Kammerpräsidenten  v.  Dohm  an  den  katholischen  Sept.  11

Stadt-Pfarrer  Goedeke  zu  Duderstadt.  Heiligenstadt  1806  September  11.
R.  89.  %.  G.  Abschrift.
Die  Einrichtung  des  Protestantischen  Gottesdienstes  zu  Duderstadi.i)

»Aus  Ew.  Hochehrwürden  .  ..  .  Zuschrift  vom  1.  d.  habe  ich  ungern
ersehen,  dass  dort  fortwährend  eine  unangenehme  Spannung  zwischen  den
katholischen  und  protestantischen  Religionsverwandten  herrscht  und  dass
E.  p.  Besorgnisse  äussern  zu  miissen  glauben,  welche,  wenn  sie  wirklich
in  Erfüllung  gehen  könnten,  sehr  nachdrückliche  Maassregeln  erforderlich
machen  würden.  Es  thut  mir  sehr  leid,  dass  das  Missverständniss  so  weit
gediehen  ist,  und  ich  glaube  sehr  gern,  dass  durch  mehrere  Nachgiebigkeit
von  beyden  Seiten  und  besonders  auch  durch  ein  weniger  tibereiltes  Benehmen
  der  Protestanten  im  Anfang  mancher  Anlass  zu  gegenseitiger  Erbitterung
  hätte  vermieden  werden  können.  In  der  jetzigen  Lage  kann  indess
die  Sache,  wie  E.  p.  von  Selbst  ermessen,  nicht  bleiben.  Es  ist  der  ganz
entschiedene  Wille  des  Königs,  dass  eine  eigne  protestantische  Gemeinde  in
Duderstadt  gebildet  und  dass  dieser  von  den  vorhandenen  Kirchen  Eine
eingeräumt  werden  soll,  wenn  die  fibrigen  zum  Gottesdienst  für  die  katholischen
  Religionsverwandten  hinreichenden  Raum  haben.  Diese  Königliche
Entscheidung  ist  an  und  für  sich  in  der  höchsten  Billigkeit  und  Vernunft
gegründet  und  ist  nichts  mehr,  als  was  in  Absicht  katholischer  Glaubens-Genossen
  bereits  geschehen  ist  und  überall,  wo  es  nöthig,  auch  noch  ferner
geschehen  kann  und  wird.  Rechtliche  Hindernisse  stehen  nicht  entgegen,
da,  was  sich  als  solche  allenfalls  anführen  liesse,  durch  die  neuesten  Begebenheiten
  annullirt  worden.  Es  kommt  also  jezt  gar  nicht  mehr  auf  vergangene
  Dinge,  auf  das  an,  was  hätte  geschehen  können  und  sollen,  wenn
die  Katholiken  und  Protestanten  gegenseitig  vom  Geiste  der  Vernunft  und
wahren  briüderlichen  Liebe  wären  belebt  gewesen,  sondern  allein  darauf,
ob,  wenn  den  Protestanten  die  Unterkirche  eingeräumt  wird,  die  übrigen
Kirchen  für  die  katholischen  Glaubensgenossen  geräumig  genug  sind?  Darüber
kann  nur  eine  genaue  und  unpartheyische  Untersuchung  entscheiden;  diese
wird  angestellt  werden  und  von  dem  Resultat  derselben  hängt  es  ab,  ob
den  protestantischen  Religionsverwandten,  dem  entschiedenen  Willen  des

1(  Cfr.  No.  937  und  962.