Duderstadt.  Münster.  Paderborn.  603

1806

beyde  Theile  seine  Vorstellungen  mit  der  Achtung  anhören  werden,  die  ihm  Sept.  11

als  Königlichem  Commissarius  gebihrt.«

Schreiben  von  Voss  an  das  Hoheits-Departement  8.  unter  dem  2.  August  Sept.  11
1806,  No.  948.

959.  Staats-Minister  v.  Angern  an  den  Geheimen  Cabinets-Rath  Beyme.  Sept.  16
Berlin  1806  September  16.

R.  89.  58.  N.  Ausfertigung;  Concept,  geschrieben  von  Sack,  R,  70.  Münster.  XXXI.  No.  5.
Empfiehlt  die  Aufhebung  des  Dom-Kapstels  zu  Münster,  nicht  aber  die  des  Dom-Kapitels
  zu  Paderborn.i)

»E.  Hochwohlgebohren  verfehle  ich  nicht,  auf  das  gestrige  ..  ..  Schreiben
wegen  Aufhebung  des  Dohm-Kapituls  zu  Münster,  unter  Rückgabe  des  mir
mitgeteilten  Immediat-Berichts  des  Herrn  General-Lieutenants  v.  Blücher
Ex.2),...  zu  erwidern,  wie  ich  dasjenige,  was  darin  von  dem  nachtheiligen
Einfluss  des  Dohm-Kapituls  zu  Münster  angeführt  ist,  für  richtig  halte,  dagegen
  ich  solches  von  dem  Paderbornschen  Dohm-Kapitel  gleichmässig  nicht
behaupten  kann.

Wegen  dieses  letztern  haben  des  Königs  Maj.  auf  meinen  Vortrag
bereits  ..  .  festgesetzt,?)  dass  es  unter  gleichen  Modificationen,  als  wegen
des  Dohm-Kapituls  zu  Hildesheim  zur  Anwendung  gebracht  sind,  für  jezt
bestehen  bleiben  solle.  Ich  habe  aber  die  zur  Ausführung  dieser  Disposition
  erforderlichen  Verftigungen  noch  nicht  erlassen,  weil  die  Mtinstersche
p-  Kammer  und  insbesondere  deren  Deputirter,  Kriegs-  und  Domainen-Rath
v.  Reimann  zu  Paderborn,  welcher  die  ganze  Ausführung  zu  besorgen  haben
würde,  seitdem  so  sehr  mit  den  Militair-  urd  Armee-Verpflegungs-Angelegenheiten
  beschäftigt  gewesen  sind,  dass  in  dieser  Sache  ohnmöglich  etwas
hätte  geschehen  können.  Es  wäre  also  noch  immer  res  integra,  um  statt
des  Bestehenbleibens  die  Aufhebung  des  Dohm-Kapituls  in  Paderborn  beschliessen
  zu  können;  allein  ich  würde  dazu  bei  den  besondern  Verhältnissen
  seines  Vermögens,  weshalb  ich  mich  auf  meinen  Immediat-Bericht!
darüber  beziehe,  nicht  rathen,  auch  halte  ich  solches  nicht  für  nötig,  da
mir  vielmehr  die  Mitglieder  desselben  von  einer  solchen  Seite  bekannt  sind,
dass  ich  von  der  Beibehaltung  dieses  Dohm-Kapituls  unter  den  feststehenden
Modificationen  keinen  nachtheiligen  Einfluss  auf  unser  Interesse  fürchte.

Wegen  des  Dohm-Kapituls  zu  Münster  sind  die  sämtlichen  Verhandlungen5)
  auch  eingekommen  und  ich  bin  nur  mit  dem  Rathe  6),  der  solches
ıu  bearbeiten  hat,  durch  die  dringendern  Geschäfte  des  Tages  verhindert

1)  Cfr.  No.  960.  2)  No.  966.  3)  Cfr.  No.  934.

4)  Vom  22.  Juni  1806,  No.  934.

6)  Die  Kammer  zu  Münster  hatte  sehr  umfangreiche  Berichte  darliber  unter
dem  7.  Mai  1806  erstattet,  204  Folioseiten  und  64  Foliospalten  umfassend.  R.  70.
Münster.  II.  XXX1.  5.  6)  Wohl  Sack.