604  Urkunden  No.  959—  961.

worden,  darüber  meinen  Bericht  ebenfalls  zu  erstatten.  Wenn  ich  nun
gleich  dabei  einen  ähnlichen  Plan,  als  bei  dem  Hildesheimschen  und  Paderbornschen
  Dohm-Kapitul,  vornemlich  darum  gehabt  habe,  weil  alle  Verwirrung
  bei  einer  so  verwickelten  Vermögens-Verwaltung,  als  die  der  Dohm-Kapitel
  ist,  besser  vermieden  und  nach  und  nach,  wie  ein  solches  ausstirbt,
alles  mehr  abgewickelt  wird  und  sich  vereinfacht,  so  halte  ich  doch  kei
den  jezzigen  Umständen  die  Aufhebung  des  ganzen  Dohm-Kapitels  von
Münster  für  nützlich  und,  da  man  sich  auf  den  Dohm-Dechanten  Frhrn.  v.
Spiegel  völlig  verlassen  kann,  so  ist  auch  die  sonst  besorgte  Verdunkelung
oder  Verwirrung  der  Vermögens-Verwaltung  nicht  zu  besorgen,  zumal  der
p.  v.  Spiegel  davon  die  genaueste  und  unter  den  fibrigen  Mitgliedern  de:
Dohm-Kapitels  fast  die  einzige  Kenntniss  besitzt.

Wenn  dann  das  ganze  Vermögen  diesseits  in  Selbst-Verwaltung  g*
nommen  und  Jedem  dasjenige  als  Pension  ausgesetzt  würde,  was  ihm  reeltlich
  gebührt,  so  könnten  die  Interessenten  nichts  dawider  sagen  und  au
den  Reichs-Deputations-Beschluss,  der  für  die  bestehen  bleibenden  Dohn-Kirchen
  aus  solchem  Vermögen  zugleich  gesorgt  haben  will,  kann  es  jezt
so  genau  nicht  mehr  ankommen,  auch  kann  demnächst  noch  immer  solche:
geschehen,  so  wie  es  an  Mitteln  nicht  fehlen  kann,  den  Dohm-Dechast
Frhro.  v.  Spiegel  besonders  zu  begnadigen.  Unstreitig  wird  solches  ki
dem  Publikum  einen  starken  Eindruck  machen;  aber  ich  glaube  mit  den
Herrn  p.  v.  Blücher  Ex.,  dass  solcher  eben  deshalb  einen  grossen  Theil
desselben  zur  Besinnung  bringen  und  am  besten  dazu  dienen  wird,  dasselbe
im  Zaum  zu  halten.

E.  H.  ersuche  ich  nun  ....,  hievon  des  Königs  Maj.  Vortrag  zu  thu
und  Höchstdero  Entschliessung  darüber  veranlassen  zu  wollen.&lt;  ...

1806
Sept.  16

Sept.  20  960.  Cabinets-Ordre  an  den  Staats-Minister  v.  Angern.  Charlottenburg
1806  September  20.
B.  70.  Münster.  I.  XXXI.  5.  Ausfertigung.
Befiehlt  die  augenblickliche  Aufhebung  des  Dom-Kapitels  zu  Münster.  Patritisns:
des  Dom-Dechanten  Frhr.  v.  Spiegel.i)

»Da  Ich  Mich  leider  mit  jedem  Tage  mehr  tiberzeuge,  dass  das  Don-Kapittel
  zu  Münster  die  Schonung,  womit  Ich  dasselbe  bisher  behandelt
habe,  missbraucht,  wenigstens  den  Einfluss,  den  es  auf  Meine  Untertbane
des  Münster-Landes  behauptet,  nicht  dazu  anwendet,  diese  neuen  Unterthanen
  in  der  Anhänglichkeit  an  Meine  Regierung  zu  bevestigen:  so  ha
Ich  beschlossen  das  Dom-Kapittel  zu  Münster  ganz  aufzuheben,  das  gan:
Vermögen  desselben  in  Selbst-Administration  zu  nehmen  und  den  Dombhertt?
dasjenige  als  Pension  aussetzen  zu  lassen,  was  ihnen  rechtlich  gebührt.

1)  Cfr.  No.  969.