Münster.  Paderborn.  Feldprediger.  605

1806

Ich  verkenne  zwar  die  Schwierigkeiten  nicht,  die  mit  der  Ausftihrung  dieser  Sept.  20

Maassregel  unter  jetzigen  Umständen  verbunden  sind;  aber  eines  Theils
bürgt  Mir  der  Patriotismus  des  Dom-Dechanten  Frhr.  v.  Spiegel,  auf  den
Ich  Mich  völlig  verlasse,  dass  alle  sonst  besorgliche  Verdunkelung  und  Verwirrung
  der  Vermögens-Masse  werde  vermieden  werden,  und  andern  Theils
ist  ein  grosses  Beyspiel  nöthig,  um  diejenigen,  die  nicht  durch  edie  Bewegungs-Gründe
  vermogt  werden  ihre  Pflichten  zu  erfüllen,  durch  die  Furcht
vor  gerechter  Strenge  im  Zaum  zu  halten.  Ich  befehle  Euch  daher  augenblieklich
  die  Aufhebung  des  Dom-Capituls  anzuordnen  und  bin«  ...

In  dem  hiernach  an  die  Kammer  zu  Münster  erlassenen  Rescripte  Sept.  26
des  Westfälischen  Departements  vom  26.  September  wird  u.  a.  bestimmt:
»Der  Gottesdienst  in  der  Dom-Kirche  wird  in  bisheriger  Art  fortgesetzt«,
und:  »alle  Kirchen-  und  Schul-Diener  [behalten]  ihr  bisheriges  Einkommen.  «
Concept,  gez.  Hagen,  Anweisung  von  Sack,  a.  a.  0.

Die  Auflösung  des  Dom-Kapitels  erfolgte  am  6.  Oktober  1806  durch
den  Vice-Kammerdirektor  v.  Schlechtendahl  in  einer  Kapitels-Sitzung.

Cabinets-Ordre  an  Blticher  s.  unter  dem  5.  September  1806,  No.956.  Sept.  20

961.  Bericht  der  Kriegs-  und  Domänen-Kammer  zu  Münster  an  das  Sept.  26

Westfälische  Departement.  Mtinster  1806  September  26.

R.  70.  Münster.  Geistliche  Sachen.  No.  11.  Ausfertigung,  gez.  Vincke;  Müller;  v.  Druffel;
v.  Wolfframsdorff;  Lehmann;  ISchmedding.

»Wegen  der  Anstellung  von  katholischen  Feldpredigern  bey  den  Regimentern  Kurfürst
v.  Hessen  und  v.  Hagken.«1)

»Da  nach  unsere  Ueberzeugung  wahrscheinlich  die  so  sehr  tiberhand
genommene  Desertion  der  Einländer  bey  den  beynahe  aus  lauter  katholischen
  Soldaten  bestehenden  Regimentern  Kurfürst  v.  Hessen  und  v.  Hagken  ?)
sich  vermindern  wird,  wenn  bey  jedem  ein  katholischer  Geistlicher  als  Feldprediger
  angestellt  würde:  so  bitten  wir  sehr  dringend  solches  ...  zu  gewähren,
  und  versichern  wir  im  Voraus,  dass  die  dadurch  verursacht  werdende
kleine  Ausgabe  gar  nicht  in  Betracht  kommen  kann,  wenn  man  die  zu  erwartende
  Verminderung  der  Desertion  dagegen  in  Erwägung  zieht.  Wir
bitten  deshalb  um  baldige  Ertheilung  der  Genehmigung  und  behalten  uns
vor,  aus  den  vorhandenen  pensionirten  Exconventualen  zwey  taugliche  Subjecte
  zur  Ansetzung  in  Vorschlag  zu  bringen.  Ein  Feldgehalt  von  etwa
15  Rthlr.  monatlich  nebst  2  tägliche  Rationen  und  2  Portionen  würde  hinlänglich,
  und  ein  Equipage-Gelder-Quantum  von  50  Rthir.  dabey  zu  verabreichen
  seyn.«

1)  Cfr.  No.  876.  2)  Cfr.  No.  956.