1806
Sept.  26

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Sept.  27

606  Urkunden  No.  961--%62.

Auf  die  Empfehlung  dieses  Antrages  durch  Angern,  d.  d.  8.  Oktober
1806,  antwortet  der  General-Quartiermeister  Generalleutnant  v.  Geusau,
d.  d.  13.  Oktober  1806,  dass  es  bei  den  8  katholischen  Feldpredigern  bei
der  mobilen  Armee  verbleiben  müsse.

Bericht  der  Westpreussischen  Regierung  s.  unter  dem  11.  Dezember
  1805,  No.  886.

962.  Der  Kammerpräsident  v.  Dohm  (an  den  Geheimen  Cabinets-Rath
  Beyme).  Heiligenstadt  1806  September  27.
RB.  89.  30.  G.  Ausfertigung.
Die  Einrichtung  des  protestantischen  Gottesdienstes  zu  Duderstadt  in  einer  der  beiden
katholischen  Stadtkirchen.!)
Beklagt  sich  über  die  Vorwürfe  in  der  Cabinets-Ordre  vom  28.  Juni
18062):

.  »Je  mehr  ich  die  höchsten  Gesinnungen,  welche  hierbey  geäussert
worden,  innigst  verehre  und  je  mehr  ich  tiberzeugt  bin,  dass  nichts  schädlicher
  sey,  als...  wenn  die  Grundsätze  weiser  Toleranz  in  Indifferentismus
  ausarten,  und  es  sowohl  bey  Protestanten  als  Katholiken  übel  wirken
misse,  wenn  eine  protestantische  Administration  für  die  religiösen  und
Schul-Einrichtungen  ihrer  Glaubensgenossen  nicht  Eifer  und  Thätigkeit  beweiset,
  um  So  mehr  muss  es  mir  wichtig  seyn,  dass  ein  Collegium,  dem  ich
vorzustehen  die  Ehre  habe,  in  den  Augen  des  Monarchen  hierunter  gefehlt
zu  haben  nicht  fähig  gehalten  werde.  ....
|  ...  Zur  Vollziehung  der...  Königlichen  Willensmeinung  ist  nun  zuvörderst
  ausgemittelt  worden,  ob  die  Eine  der  beyden  Kirchen  hinreiche,
sämmmtliche  erwachsenen  zum  Kirchenbesuch  nach  den  kirchlichen  principiis
  verpflichteten  katholischen  Einwohner  zu  fassen?  —  Dass  dieses  nun
wirklich  der  Fall  sey,  ist  ganz  entschieden  bewiesen  worden.  Nach  der
durch  einen  Baubedienten  bewirkten  Ausmessung  der  grössern  von  den
beyden  Kirchen  hat  sich  nämlich  ergeben,  dass  dieselbe  2364  Menschen
fasse.  Von  dieser  Zahl  wohnt  niemals  auch  nur  die  Hälfte  auf  Einmal  dem
Gottesdienste  bey,  vielmehr  hat  beim  Besuch  derselben  sowohl  an  einem
hohen  Fest  als  an  einem  Sonntage,  wobey  durch  zuverlässige  dazu  abgeordnete
  Personen  die  Anwesenden  gezählt  worden,  sich  ergeben,  dass  die
grösste  Zahl  beim  Hochamt  850  und  bei  der  Predigt  400  gewesen  sey.
Auch  ergiebt  sich  dieses  dadurch  ganz  unumstösslich,  dass  in  den  beyde»
Kirchen  nie  zu  gleicher  Zeit  Gottesdienst  gehalten  wird,  sondern  die  Eine
immer  völlig  ungebraucht  bleibt,  wenn  in  der  andern  Gottesdienst  gehalten
wird.  Es  ist  also  gar  keine  Beeinträchtigung  der  Katholiken  denkbar,  wenn
dieselben  gottesdienstlichen  Versammlungen,  die  bisher  zu  verschiedenen

1)  Cfr.  No.  958.  2  No.  937.