Feldprediger.  Duderstadt.  607

Stunden  in  zwey  Kirchen  gehalten  wurden,  künftig  zu  eben  diesen  Stunden
in  Einer  gehalten  werden,  neben  welcher  ihnen  auch  noch  überdem  der
Besuch  des  Gottesdienstes  in  der  Ursuliner-Klosterkirche  frey  bleibt.

Da  also  hiernach  die  Bedingung,  unter  welcher  des  Königs  Maj.  die
Eine  dieser  Kirchen  den  Protestanten  eingeräumt  wissen  wollen,  fest  stand,
so  wurde  ein  Commissarius  der  Kammer  nach  Duderstadt  abgeordnet,  um
beyden  Theilen  den  allerhöchsten  Königlichen  Befehl  bekannt  zu  machen
und  dem  katholischen  Pfarrer  und  den  Kirchenvorstehern  aufzugeben,  die
kleinere  der  beyden  Kirchen  den  Protestanten  einzuräumen.  Jene  erklärten
indess,  dass  sie  ohne  Befehl  ihrer  geistlichen  Obrigkeit  hierzu  nicht  befügt
  seyen,  worauf  leztere,  nämlich  das  hiesige  geistliche  Commissariat  von
uns  aufgefordert  wurde,  diesen  Befehl  zu  ertheilen.  Dasselbe  erklärte  aber,
wie  es  sich  ohne  Dispensation  des  Bischofs  hierzu  nicht  authorisirt  halten
könne.  Da  wir  nun  keinen  anerkannten  katholischen  Bischof  haben  (obgleich
  die  hiesige  katholische  Geistlichkeit  noch  immer  den  jetzigen  Ftirst-Primas
  als  solchen  ansieht),  so  haben  wir  uns  verpflichtet  gehalten,  diesen
Anstand  zuvörderst  den  beyden  vorgesezten  Departements  anzuzeigen  und
um  Verhaltungs-Befehle  zu  bitten.

Da  ich  nun  zugleich  erfahre,  dass  sowohl  die  katholischen  als  protestantischen
  Einwohner  sich  unmittelbar  an  des  Königs  Maj.  gewandt  haben,
so  habe  ich  geglaubt,  E.  H.  von  der  wahren  Lage  der  Sache  unterrichten
zu  müssen.  Meiner  unmaassgeblichen  Meinung  nach  muss  der  offenbar  in
Vernunft  und  Billigkeit  gegrtindete  Wille  des  Königs  durchgesezt  werden,
da  demselben  durchaus  keine  Gründe,  sondern  nur  Eigensinn  und  Unduldsamkeit
  entgegengesezt  sind  nnd  eine  Nachgiebigkeit  sowohl  bey  Protestanten
als  Katholiken  sehr  übel  wirken  würde.  Um  aber  diese  Durchsetzung  zu
vollführen  scheint  unumgänglich  nöthig,  dass  des  Königs  Maj.  Selbst  dem
hiesigen  geistlichen  Commissarist  die  Uebergabe  der  Kirche  an  die  Protestanten
  zu  befehlen  geruhen,  denn  diese  Behörde  dürfte  allem  Ansehen
nach  weder  der  hiesigen  Kammer,  noch  selbst  den  Ministerial-Departements
zugestehen,  den  angeblich  erforderlichen  Consens  des  Bischofs  zu  suppliren.
Ich  muss  indess  hierbey  auch  zugleich  bemerken,  wie  der  jetzigen  Stimmung
nach  bey  der  Uebergabe  ein  thätiger  Widerstand  der  Katholikeu  zu  besorgen
  ist.  Es  ist  unsrer  Seits  Alles  geschehen,  um  die  Katholiken  zu  vernünftigen
  und  duldsamen  Gesinnungen  zu  bringen,  und  ich  füge  zu  dessen
Beweis  die  Abschrift  meines  Schreibens  an  den  katholischen  Pfarrer!)  hier
hey,  welcher  mir  mündlich  und  schriftlich  angezeigt  hatte,  dass  die  Uebergabe
  der  Kirche  ohne  die  grösste  Unruhe  nicht  möglich  seyn  werde.  Aber
Alles  dieses  und  auch  die  von  dem  Commissarius  mit  thätigstem  Eifer  angewandten
  Bemtihungen  sind  vergebens  gewesen,  vielmehr  hat  die  Erbitterung
  sich  noch  immer  stärker  gezeigt,  je  mehr  man  den  Ernst  bey  der

1)  No.  968.

Sep

1806
t.  27