1806
Sept.  27

Dec.  7

Okt.  6

608  Urkunden  No.  #2  —%4.

Sache  sieht.  Der  Magistrat  hat  vorgestern  durch  einen  Öffentlichen  Arschlag
  die  katholischen  Einwohner  zum  Gehorsam  aufgefordert  und  sie  mit
den  auf  Widersetzlichkeit  stehenden  Strafen  bedrohet.  Unter  dieses  Plakat
hat  sich  wenige  Stunden  nachher  ein  Zettel  angeheftet  befunden,  durch
welchen  die  katholischen  Mitbrüder  zur  Ermordung  aller  Protestanten,  wie
auch  des  Stadt-Direktors  (welcher  selbst  ein  Katholik  ist)  aufgefordert  worden.
Bey  diesen  Umständen  scheint  es  mir  unumgänglich  nöthig,  dass  die  Uebergabe
  der  Kirche  nicht  eher  vorgenommen  werde,  als  wenn  einige  militärische
  Hülfe  zur  Hand  ist.  Der  Commissarius  hält  dafür,  dass  zum  wenigsten
  zwey  Compagnien  Infanterie  oder  eine  Eskadron  Dragoner  oder
Husaren  hierzu  erforderlich  seyn  werde.  Wahrscheinlich  dürfte  indess  der
kommandirende  General  unter  jetzigen  Umständen,  wo  ein  Vorrücken  sämmtlicher
  in  hiesiger  Gegend  befindlichen  Truppen  bevorzustehen  scheint,  sieh
zur  Zurtcklassung  eines  solchen  Commando’s  ohne  ausdrücklichen  Befehl
Sr.  M.  des  Königs  nicht  ermächtiget  halten.  Ich  habe  alle  Ursach  zu  glauben,
dass  schon  die  Gegenwart  des  Militairs  alle  Unruhe  zurückhalten  und  äberhaupt
  bey  bewiesenem  Ernst,  auch  fortdauerndem  gemässigten  Betragen  der
Protestanten,  wozu  dieselben  ernstlich  angewiesen  sind,  sich  binnen  Kurzem
die  Erbitterung  geben  werde.  Sollten  des  Königs  Maj.  den  Befehl  wegen
eines  zurückzulassenden  Commando’s  zu  ertheilen  geruhen,  so  dürfte  es
zweckmässig  seyn,  demselben  von  seiner  Bestimmung  vorher  nichts  wissen.
sondern  nur  dem  kommandirenden  Officier  eventualiter  aufgeben  zu  lassen,
einer  etwaigen  Requisition  der  Kammer  oder  deren  Commissarius,  Kriegsrath
  Sombart,  zu  genügen.  Auch  dürfte  es  nöthig  seyn,  dass  dieser  Offhicier
und  wenigstens  der  grösste  Theil  des  Commando  aus  Protestanten  bestände.

Ich  habe  im  jetzigen  Zeitpunkt  Bedenken  getragen,  des  Königs  Maj.
Allerhöchste  Person  mit  einem  Bericht  wegen  dieser  Angelegenheit  beschwerlich
  zu  fallen,  aber  es  für  meine  Pflicht  gehalten,  E.  H.  diese  Bemerkungen
gehorsamst  vorzutragen  und  Ihrer  einsichtsvollen  Beurtheilung  den  davon
zu  machenden  Gebrauch  zu  tberlassen.«e  ...

In  der  Staatsraths-Sitzung  vom  7.  Oktober  1806  wurde  jedoch
beschlossen,  die  Einräumung  der  Unterkirche  vorläufig  auszusetzen,  hauptsächlich
  um  ein  Einschreiten  des  Militairs  zu  vermeiden,  und  zunächst  genau
  zu  untersuchen,  ob  auch  die  Oberkirche  allein  für  die  besonderen  Arforderungen
  des  katholischen  Kultus  ausreiche.

R.  70.  Heiligenstadt.  II.  LX.  13.

Schreiben  des  Auswärtigen  Departements  s.  unter  dem  7.  Juli

1804,  No.  727.