Duderstadt.  Posen.  Mark.  609

963.  Bericht  der  Posenschen  Kriegs-  und  Domänen-Kammer  (an  das
Südpreussische  Departement).  Posen  1806  Oktober  7.

Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXV.  69.  Ansfertigung,  gez.  v.  Köller;  Gruner;  v.  Strachwits;
Butzer,;  Buchholtz;  Lessmann  ;  Aschenborn;  v.  Tolkmit;  v.  Koenen;  v.  Bülow;  Boettger;  Sperling;  Oswald.

»Dse  Bildung  der  Kandidaten  des  Geistlichen  Standes  katholischer  Confession.«

»Wir  haben  bis  jezt  die  Bemerkung  gemacht,  dass  zu  den  Pfarr-Stellen
junge  Personen  fast  ohne  alle  gebildete  Kenntniss  präsentirt  werden.

Die  Kandidaten  des  Geistlichen  Standes  katholischer  Confession  werden
nehmlich  aus  den  geringsten  Elementar-Schulen  in  die  Geistlichen  Seminarien
  aufgenommen,  woselbst  sie  nur  einen  mechanischen  Unterricht  in  dem
Ritus  der  katholischen  Kirche,  sonst  aber  eben  so  wenig  Kenntniss  der
Moral  und  Volks-Bildung,  als  in  irgend  einer  andern  Wissenschaft  zweckmässigen
  Unterricht  erhalten.

Die  daraus  entstehenden  Nachtheile  auf  Volks-Bildung  sind  einleuchtend
  und  Wir  stellen  daher  ...  anheim:

ob  die  bischöflichen  Officialate  nicht  anzuweisen  sein  möchten,  nach
Ablauf  von  4  Jahren  keine  Candidaten  in  die  bischöflichen  Seminarien
  aufzunehmen,  welche  nicht  auf  den  Gymnasium  zu  Posen
oder  Warschau  gebildet  worden  und  von  diesen  Schul-Anstalten  gute
Zeugnisse  mit  bringen.

Wir  schlagen  hierzu  um  deshalb  einen  4jährigen  Zeitraum  vor,  weil
gegenwärtig  in  den  Gymnasium  keine  Subjecte  vorhanden  sein  werden,
welche  sich  zum  Geistlichen  Stande  entschliessen  wollen.  «

Randverfügung,  geschrieben  von  Klewiz:
»Berlin,  26.  October  1806.
Rosol.,  dass  zu  dieser  Einrichtung  der  jetzige  Zeitpunkt  nicht  geeignet,
sie  also  nach  hergestellten  Frieden  wieder  zur  Sprache  zu  bringen  sei.«

Hiernach  Rescript  an  die  Posensche  Kammer,  Berlin  1806  Oktober  26.
Concept,  gez.  Voss,  a.  a.  O.

964.  Rescript  des  Geistlichen  Departements  an  die  Kammer  zu

Hamm.  Berlin  1808  Oktober  18.

R.  34.  Mi.  a.  Concept,  gez.  v.  Scheve,  Anweisung  von  Rudolphi.  Nicht  susgefertigt,  von
Kassow  am  25.  Oktober  »zur  Wiedervorlegung«  notirt,  was  dann  wohl  die  Zeitverhältnisse  hinderten.

Die  kirchlichen  Zustände  im  Dorfe  Hemmerde,  Kreis  Hamm.

»Das  Consistorium  der  Lutherischen  Gemeinde!)  zu  Hemmerde  Amts
"nna  hat  in  einer  bei  Uns  unterm  6.  September  c.  eingereichten  Vorstellung
n  betreff  des  von  dem  katolischen  Mess-Priester  Simons  nachgesuchten
ınd  ihm  vorläufig  zugebilligten  Rechts,  die  Copulationen  zu  verrichten  und

1)  Es  waren  vielmehr  die  lutherischen  Gemeindemitglieder  selbst.
”  Granier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche.  IX.  39

1806
Okt.  7

Okt.  26

Okt.  18