624  Urkunden  No.  978—979.

Fra  menc&amp;es  et  non  termindes  encore,  puisqu’  il  n’est  gueres  possible  de  Vous
munir  d’instruotions  &amp;  ce  sujet  sans  leg  connoitre  plus  &amp;  fond.«

Okt.  12  Cabinets-Ordre  an  Mathy  s.  unter  dem  5.  Oktober  1807,  Nr.  977.

Nov.  25  979.  Cabinets-Ordre  an  den  Geheimen  Ober-Finanzrath  v.  Massow.!)
Memel  1807  November  25.

R.  89.  A.  XXX.  5.  a)  Eigenhändige  Anweisung  zum  Concept  von  Stein.
b.)  Concept,  geschrieben  von  Altenstein,  mehrfach  geändert  von  Stein.

Einleitung  der  Säkularisation  der  Geistlichen  Güter  in  Schlesien  zur  Berahlung  der
Krsegskontribution,  um  die  Ueberweisung  von  Domänen  an  französische  General
zu  vermeiden?)

a)  &gt;Scribatur  an  den  Geheimen  Rath  v.  Massow.

[Durch]  die  an  ihn  d.  22.  m.  c.  ergangene  Cabinets-Ordre?)  habe  ich  ihn
von  den  Forderungen  des  Kaysers  Nap[oleon]  und  der  Art  benachrichtigt,  wie
die  eine  Hälfte  derselben,  von  51  Millionen,  befriedigt  werden  solle  Zur
Abtragung  der  andern  Hälfte  würde  die  Überweisung  von  50  Millionen
Domainen  zwischen  Elb  und  Oder  zur  Disposition  des  Kaysers  Napol[eon:
gefordert,  der  nach  denen  von  der  Gesandschaft  eingekommenen  Nachrichten
die  Absicht  habe,  sie  an  seine  Generale  zu  verschenken.

Die  Überweisung  Königlicher  Domainen  an  Fremde,  so  unter  dem  Einfluss
  einer  auswärtigen  Macht  stehen,  hat,  wenn  gleich  die  Souverainetät  dem
Landesherrn  vorbehalten  bleibt,  den  Nachtheil,  dass  die  privilegien,  welche
den  Domainen  bissher  zugetheilt  waren,  den  fortschreitenden  Gang  der
Landes-Verwaltung  stöhren  und  jeder  zu  machenden  Veränderung  Hindernisse
  in  den  Weeg(!)  legen  und  dass  das  öffentliche  Einkommen  durch  eine
solche  Veräusserung  geschwächt  wird.  Beyde  nachtheilige  folgen  werden
vermieden,  wenn  man  jetzt  zur  Saecularisation  der  geistlichen  Güther  is
Schlesien  schreitet,  sie  werden?)  ausreichen,  um  den  grössten  theil  der  geforderten
  Contribution  [zu]  decken.  Bie  waren  ferner  denen  oeffentlichen
Lasten  ohnbedingt,  gleich  jedem  anderen  privat  Grund-Eigenthum,  unterworfen
  und  das  Gehässige,  welches  vielleicht  diese  Operation  bey  Vielen
haben  könnte,  wird  gemindert  durch  den  Drang  der  Umstände  und  durch
den  Zweck  der  Verwendung,  nämlich  die  Befreyung  von  dem  fortdauernden
Druck  der  folgen  des  Kriegs.  Der  Gfeheime]  R[ath]  von  Mass[ow]  wird
daher  aufgefordert,  sowohl  seine  gutachtliche  Meynung  tiber  die  Maasregel
im  Allgemeynen  abzugeben,  als  insbesondere  über  den  wahrscheinlichen

1)  Ewald  Georg  v.  Massow,  der  durch  Cabinets-Ordre,  Memel  1807  Juli  Q,
zum  »General-Civil-Commissarius  von  Schlesien«  ernannt  war.

2)  Cfr.  No.  980.

3)  Hier  folgte  das  getilgte  »belehre  ihn«,  wodurch  sich  der  jetzige  Satrhau

  erklärt.
4)  Hier  folgte  das  getilgte:  »grösstentheils  dem  geforder  ...«.