Rom.  Schlesien.  625

Ertrag  der  verschiedenen  Arten  des  Geistlichen  Vermögens,  die  auf  Er-  N
haltung!)  des  Cultus,  Unterrichts-Anstalten  zu  nehmende  Rücksichten,  die
Vorkehrungen  so  zu  treffen,  um  das  Mobiliar-Vermögen,  Holzungen  u.  3.  w.

gegen  Veruntreuungen  sicher  zu  stellen,  um  eine  interimistische  Administration
  anzuordnen,  die  principien  der  pensionirung  der  Mitglieder  der  Geistlichen

  Communitäten.

Die  Saecularisation  der  fundirten  Manns-  und  Frauen-Klöster,  insofern
es  nicht  Kranken-  oder  Unterrichts-Anstalten  sind,  sey  keinem  Bedenken
unterworfen,  dagegen  tretten  dergleichen  ein  bey  der  Aufhebung  der  Dohmund
  Collegiat-Stifter,  da  diesen  Corporationen  eine  gewisse  Theilnahme  an
den  bischöfflichen  und  pastoral-functionen  der  Kirchen,  die  sie  deservirt,
zustehe.  Wie  daftr  zu  sorgen,  dass  der  (sc.  Zweck)  erreicht  werde,  hierüber
  erwarte  man  die  Vorschläge  des  Hferrn]  v.  M[assow)].

Die  Sache  selbst  sey  äusserst  geheim  zu  halten,  um  jede  Einmischung
der  Franzosen  oder  jeden  nachtheiligen  Gebrauch,  den  sie  von  der  Kenntniss
dieser  Idee  machen  würden,  zu  vermeiden.«

b)  »Aus  meiner  an  Euch  unterm  22.  d.  M.  erlassenen  Kabinets-Ordre
werdet  Ihr  ersehen  haben,  in  welcher  Art  die  eine  Hälfte  der  von  dem
Kaiser  Napoleon  geforderten  Contribution  mit  51  Millionen  Francos  berichtigt
  werden  soll.  Zur  Tilgung  der  andern  Hälfte  der  Contribution  wird
die  Ueberweisung  von  Domainen,  50  Millionen  Franc  an  Werth,  zwischen
der  Elbe  und  Oder  zur  Disposition  des  Kaisers  Napoleon  gefordert.  Nach
denen  von  meiner  Gesandschafit  zu  Paris  erhaltenen  Nachrichten  hat  der
Französische  Kaiser  die  Absicht,  diese  Domainen  an  seine  Generale  zu  verschenken.
  Es  wird  Euch  nicht  entgehen  wie  nachtheilig  eine  solche  Ueberlassung
  meiner  Domainen  an  Auswärtige,  die  unter  den  Einfluss  einer  fremden
Macht  stehen,  wenn  mir  auch  gleich  die  volle  Souverainität  vorbehalten
bleibt,  vorztiglich  auch  deshalb  seyn  müsste,  weil  die  Privilegien,  welche
bisher  den  Domainen  zugetheilt  waren,  von  den  künftigen  Besitzern  gleichfalle
  in  Anspruch  genommen  werden  könnten.  Viele  dieser  Privilegien,
welche  dem  Bedürfen  der  Zeit  nicht  mehr  angemessen  und  mit  einer  verbesserten
  Administration  nicht  vereinbarlich  sind,  würden  nicht  abgeändert
werden  können  und  verschiedene  aus  solchen  herfliessende  Rechte,  welche
bisher  von  meinen  Behörden  nur  mit  Milde  ausgeübt  worden  sind,  dürften
vielleicht  in  den  Händen  solcher  Besitzer  dem  Lande  doppelt  zum  Druk
gereichen.  Anf  jeden  Fall  würde  durch  eine  solche  Veräusserung  der  fortschreitende
  Gang  der  Landes-Verwaltung  gestöhrt,  jeder  zu  machenden  Veränderung
  Hindernisse  in  den  Weg  gelegt  und  das  öffentliche  Einkommen
geschwächt  werden.

1)  Ursprünglich:  »Sicherstellung«.
Granier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche.  IX.  40