106 Nr. 35. Kaiser-Proklamation. Nr. 36. Erlaß, den Titel „Kronprinze bett. Nr. 35. Proklamation an das Deutsche volk. vom I7./18. Jonuar 1871. (Preuß. Staatsanzeiger 1871 Nr. 19, S. 249.) An das Deutsche Volk! Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, nachdem die Deutschen Fürsten und freien Städte den einmüthigen Ruf an Uns gerichtet haben, mit Herstellung des Deutschen Reiches die seit mehr denn 60 Jahren ruhende Deutsche Kaiserwürde zu erneuern und zu über- nehmen,1) und nachdem in der Verfassung des Deutschen Bundes die entsprechenden Bestim- mungen vorgesehen sind, bekunden hiermit, daß Wir es als eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland betrachtet haben, diesem Rufe der verbündeten Deutschen Fürsten und Städte Folge leisten und die Deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Demgemäß werden Wir und Unsere achfolger an der Krone Preußen fortan den Kaiserlichen Titel in allen Unseren Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reiches führen, und hoffen zu Gott, daß es der Deutschen Nation gegeben sein werde, unter dem Wehrzeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer sezensreichen Zukunft entgegenzuführen. Wir übernehmen die Kaiserliche Würde in dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reichs und seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands, gestütz auf die geeinte Kraft seines Volkes, zu vertheidigen. Wir nehmen sie an in der Hoffnung, daß dem Deutischen Volke ver- gönnt sein wird, den Lohn seiner heißen und opfermüthigen Kämpfe in dauerndem Frieden und innerhalb der Grenzen zu genießen, welche dem Vaterlande die seit Jahrhunderten embehrte icherung gegen erneute Angriffe Frankreichs gewähren. Uns aber und Unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allzeit Mehrer des Deutschen Reichs zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung. Gegeben Hauptauartier Versailles, den 17. Januar 1871. Wilhelm. Nr. 30. Kaiserlicher Erlaß, betreffend den Titel „Nronprinz des deutschen Reichs“ und das prädikat „Naiserliche Hoheit“". Vom 18. Januar 187j. (Preuß. Staatsanzeiger 1871 Nr. 35, S. 469.) Nachdem Ich durch Meine Proklamation an das Deutsche Volk vom heutigen Tage?) Meinen Entschluß kundgegeben, die Deutsche Kaiserwürde für Mich und Meine Nachfolger an der Krone Preußen anzunehmen, finde Ich Mich bewogen, Euerer Königlichen Hoheit die dem neuen Verhältniß entsprechende Würde: Kronprinz des Deutschen Reichs mit dem Prädi- kate: Kaiserliche Hoheit mit der Maßgabe beizulegen, daß diesen Bezeichnungen die ferner beizubehaltenden Benennungen Kronprinz von Preußen und resp. Königliche Hoheit nachzustellen sind. Zugleich bestimme Ich, daß diese Würde und das damit verbundene Prädikat auch auf jeden künftigen Thronfolger an der preußischen Krone ohne Weiteres übergehe. Die Bekanntmachung der vorstehenden Verleihung wird in geeigneter Weise Etsr Versailles, den 18. Januar 1871. Wilhelm. An des Kronprinzen Königliche Hoheit. 1) Vgl. den Brief König Ludwigs von Bayern an den König von Preußen, Sten. Ber. des Reichstags d. Nordd. Bundes, II. auß. Sess. 1870, S. 76. 2) S. oben Nr. 35. 1