Vom 14. Juni 1900. 318 seine Deckung findet, darf der letztere nicht durch Erhöhung oder Vermehrung der indirekten, den Massenverbrauch belastenden Reichsabgaben aufgebracht werden. die Abnderug Se L V. Schlußbestimmung. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit den Gesetzen, betreffend Abänderung des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 881), und, betreffend des Zolltarifgesetzes, in Kraft.) Das Gesetz, betreffend die deutsche Flotte, vom 10. April 1898 (Reichs-Ge- setzbl. S. 165) 2) wird aufgehoben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Castell Saalburg bei Homburg v. d. Höhe, den 14. Juni 1900. Anlage A. (L. 8) Uachweisung der Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. bei Erlaß dieses Gesetzes auf den Sollbestand in Anrechnung kommenden Schiffe. 27 Linienschiffe. Bayern. Sachsen. Württemberg. Baden. u. Oldenburg. . Drandenburg . Kurfürst Frie Weißenburg. Wörth. Kaiser Friedrich III. Kaiser Wilhelm II. Kaiser Wilhelm der Große. . Kaiser Barbarossa. Laiser Karl der Große. . D. . BV. F. G. Siegfried. Beowurf. Frithjof. ildebrand. eimdall. . Hagen. . Aegir. . Odin. 1) D. h. am 11. Juli 1900 (RBl. S. 264, 298). *) Oben S. 274. rich Wilhelm. — — # — · — S### Nrsen— 12 Große Kreuzer. rKönig Wilhelm. Kaiser. mDeutschland. Kaiserin Augusta. Hertba.m Victoria Louise. Freya. Hansa. Vineta. JFürst Bismarck. Prinz Heinrich. 29 Kleine Kreuzer. Zieten. Pi eil. . Arkona. Alexandrine. Greif. . Irene. . Prinzeß Wilhelm. . Schwalbe. . Wacht. * . Sperber. . Bussard. . Meteor. Falte . Komet. . Kormoran. . Kondor. . Seeadler. . Gefion. . Geier. . Hela. . Gazelle. . Niobe. . Nymphe. C. *